Lichthupe zur Ankündigung der Überholabsicht


15.12.2024, 11:31

Edit: Erschreckend, dass einige meinen, die Lichthupe sei Nötigung oder man dürfe sie nicht zum Ankündigen der Überholabsicht nutzen.

6 Antworten

Das einsetzen der Lichthupe wird eben gerne mit drängerltum asoziiert. Dbei ist es ein gewaltiger Unterschied, ob man mal von weiter hinten kurz nett blinkt, oder eben dicht drauf klebend laufend die Lichthpe betätigt.


HSVFINN 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 14:00

Finde es auch nicht gut dicht aufzufahren oder 10 mal Lichthupe zu geben. Manche fühlen sich aber leider angegriffen, wenn man ihnen mit Abstand einmal Lichthupe gibt

Hi, weil sie falsch genutzt wird.

Mein Kleinwagen schafft Vmax 170. Meist fahre ich damit so 130 - 140.

Ich fahre stets rechts, wenn ich ein andere Fahrzeug überholen muss, dann tue ich das.

Der hinter mir sieht doch, dass ich grad ein anderes Fahrzeug überhole. Was soll dann die Lichthupe?


notting  15.12.2024, 12:28

Wahrscheinlich hast du nicht rechtzeitig geblinkt. Oder derjenige hat die Erfahrung gemacht, dass es zuviele Trottel gibt, die sich nicht ansatzweise an das Rechtsfahrgebot halten und macht das deswegen vorsorglich.

notting

Eifel2024  15.12.2024, 11:46

Purer Dränglerlobbyismus.

HSVFINN 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:40

In solchen Situationen würde ich die Lichthupe auch nie nutzen, aber letztens fuhr einer 50 bei 70, nachdem ich einmal Lichthupe gab, hat er auf 30 abgebremst, bei Nacht auf einer Landstraße

Funship  15.12.2024, 13:44
@HSVFINN

Wenn man bei Nacht einen Vorausfahrenden blendet, muss man sich nicht darüber wundern, dass dieser dann seine Fahrweise der Sichtbehinderung entsprechend anpasst. Das war wirklich extrem dumm von dir.

letztens fuhr einer 50 bei 70

Die Zahlen in den roten Kreisen geben übrigens die maximal zulässige Geschwindigkeit bei optimalen Sicht- und Straßenverhältnissen an, nicht eine unter allen Umständen einzuhaltende Mindestgeschwindigkeit. Vielleicht solltest du nochmal zur Auffrischung in die Fahrschule.

HSVFINN 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 13:59
@Funship

Hab meinen Führerschein erst vor kurzem gemacht, er muss keine 70 fahren, aber er darf nicht nach einmaliger Benutzung der Lichthupe meinerseits mich ausbremsen, das kann den Straftatbestand der Nötigung erfüllen

HSVFINN 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 14:01
@Funship

Warum soll eigentlich das legale Ankündigen der Überholabsicht extrem dumm sein? Vielleicht solltest du nochmal zur Auffrischung in die Fahrschule.

...die Lichthupe ist Nötigung...wenn sie dauerhaft "blinkend" eingesetzt wird, um das vorausfahrende Fahrzeug dadurch zum möglichst sofortigem Spurwechsel zu veranlassen...oft während es sich in einem aktuellen Überholvorgang befindet. Hat in dem Fall nichts mehr damit zu tun, einen geplanten Überholvorgang anzukündigen, sondern heißt schlicht "Weg da...aber sofort". Das erlaubte, einmalige Aufblenden findet aber offensichtlich eher selten statt...und das nötigende Dauerfeuer ist nicht einfach nur nervend, sondern meist auch mit Drängelei durch dichtes Auffahren verbunden. So kann ich mir vorstellen, dass Viele schon empfindlich auf einmaliges Aufblenden reagieren....


HSVFINN 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 12:06

Ja, das kann gut sein, der Großteil weiß wahrscheinlich auch nichts von der Lichthupe als Ankündigung der Überholabsicht.

Tuedelsen  15.12.2024, 12:15
@HSVFINN

....also ich habe das damals in der Fahrschule so gelernt...allerdings wirklich nur einmal aufblenden. Aber okay, wäre ja nicht das Einzige, was gelehrt wird, aber in der Praxis trotzdem nicht vernünftig klappt. Reissverschlußverfahren und Blinken beim Aus- statt beim Einfahren in den Kreisel oder das Rechtsfahrgebot (statt "Mittelspurgebot") seien da genannt.

Weil viele, vorallem in Westeuropa, nicht mehr wissen, dass das ein rechtmäßiger Vorgang ist.

 § 16 StVO – Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt...

newcomer  15.12.2024, 11:09

man kann das machen, ist aber nicht dazu verpflichtet

HSVFINN 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:11
@newcomer

@newcomer Warum schreibst du dann, dass es sinnfrei sei?

newcomer  15.12.2024, 11:14
@HSVFINN

wenn man ein Auto ohne bedenken überholen kann sprich Gegenfahrbahn ist frei, wozu dann Lichthupe ?
Wenn der Überholweg aber sehr unsicher und eher zu kurz ist, warum dann überholen riskieren ?

HSVFINN 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:17
@newcomer

@newcomer Ich nutze die Lichthupe einfach, dass der Andere bescheid weiß

HSVFINN 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:23
@newcomer

Lichthupe fällt eher auf als Blinker

Du hast Recht, die deutsche Strassenverkehrsordnung sieht die Lichthupe als Kommunikationsmittel zum Ankündigen einer Überholabsicht vor - genauso wie "Blinker links". Ausserorts sogar auch die Hupe.

Das Problem besteht darin, dass allzuviele ungeduldige Zeitgenossen die Lichthupe (oder auch den Blinker oder die Hupe) eben nicht 100%ig nur als neutrales Kommunikationsmittel nutzen, sondern als Drängelwerkzeug, um andere Verkehrsteilnehmer von "ihrer" Fahrspur zu verscheuchen. Und da die meisten Autofahrer diese Erfahrung schon gemacht haben, verbinden auch die meisten "Lichthupe" mit "Drängeln".