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Wer als EU-Bürger wahlberechtigt ist und nicht automatisch eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss sich für die Wahlteilnahme in das Wählerverzeichnis seiner deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Der handschriftlich unterzeichnete Antrag hierfür muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde am Wohnort im Original eingehen.