wählen gehen ohne einladung?
folgende situation, mein bruder ist vor kurzem ausgezogen, als er noch hier gewohnt hat hat er eine einladung zum wählen bekommen, da er aber jetzt weg gezogen ist und die einladung nunmal auf einen anderen wohnsitz ist, kann er ja nicht wählen oder? oder kann man mit der einladung aus dem alten wohnsitz trotzdem bei dem neuen wohnsitz wählen gehen? sein ausweis wurde auch schon aktualisiert
3 Antworten
Er kann in dem auf dem Wahlzettel angegebenen Wahllokal wählen gehen.
Alternativ hätte er Briefwahl beantragen können (das ist jetzt natürlich zu spät).
Die Frage ist ob die Wohnsitzänderung in irgendeiner Form rechtzeitig bei der Wählerlistenerstellung berücksichtig worden ist. In dem Fall sollte der Bruder an der neuen Adresse eine neue Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Er wird (wurde) dann an der alten Adresse aus der Wählerliste gestrichen und an der neuen Adresse eingetragen.
Ist das nicht der Fall kann er nur im Wahllokal der alten Adresse wählen gehen.
Probieren geht über studieren. Wahrscheinlich hat er sich zu spät umgemeldet oder das war alles zu kurzfristig