Wann ist das Parken auf Schachtdeckeln (Gullis) unzulässig?
Wie ist dieser Satz zu verstehen?
Dann darf man ja in Beispiel über den Schachtdeckel theoretisch parken und bei Beispiel 2 nicht?
5 Antworten
Der Kommentar hat Recht. Denn in § 12 Absatz 3 Nr. 4 StVO steht:
Das Parken ist unzulässig über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist.
Das Verbot bezieht sich also nur auf Flächen, die zum Parken auf Gehwegen markiert sind.
Wenn du auf der Fahrbahn parkst, darfst du dementsprechend über solchen Deckeln stehen.
Entscheidend ist das "Zeichen 315" das vorschreibt mit mind. 2 Rädern auf dem Bürgersteig zu parken. Hierbei dürfen Gullys nicht verdeckt werden.
Es ist grundsätzlich verboten, über Kanaldeckeln zu parken. Bei einem Verstoß gibt es ein Bußgeld, und das Auto kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Das gilt für alle Arten von Anschlüssen zum Beispiel : Ver-oder Entsorgungsanschlüssen, also auch Gas, Wasser, besonders Hydranten-Anschlüssen- und auch allen öffentlichen Verkehrsflächen
Es ist grundsätzlich verboten, über Kanaldeckeln zu parken. Bei einem Verstoß gibt es ein Bußgeld, und das Auto kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.
https://www.fuehrerscheine.de/wp-content/uploads/2019/11/315-Parken-auf-Gehwegen.png hier gibt es Zeichen 315 zu sehen
Bei Bild 1 darfst du nicht in der Einfahrt parken. Diese beginnt mit dem abgesenkten Bordstein.
Bei Bild 2 sehe ich keinen Gulli auf dem Parkstreifen. Der Gulli ist davor.
Das gibt die STVO nicht eindeutig her. Über Schachtdeckeln darfst du nicht. Das sind die runden. Diese dienen der Gas-Wasser Versorgung etc. Ein Gullydeckel ist kein Schachtdeckel. Ergo darfst du dort parken.
Meines Wissens darf über Gullis und Schachtdeckeln geparkt werden.
Ich habe letzthin eine Theoretische Prüfung online gemacht und bei der Frage "Wo darf nicht geparkt werden?", habe ich natürlich auch das mit den Schachtdeckeln angeklickt.
Das war aber, laut Auswertung, falsch.
Ergänzung und Richtigstellung aufgrund der Kommentare:
(Quelle: GMX (bitte Werbung ignorieren))

Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß TBNR 112322
- § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
Hihi, könnte man denken, aber.....Es ist grundsätzlich verboten, über Kanaldeckeln zu parken. Bei einem Verstoß gibt es ein Bußgeld, und das Auto kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Das gilt für alle Arten von Anschlüssen zum Beispiel : Ver-oder Entsorgungsanschlüssen, also auch Gas, Wasser, besonders Hydranten-Anschlüssen.
Warum war es dann in der Prüfungssimulation falsch?
Ich hatte angeklickt, dass man nicht über Schachtdeckeln parken darf. Das brachte mir genau diese Fehlerpunkte, dass ich nicht "bestanden" habe.
Interessanterweise sind ja auch häufig Parkplätze markiert, in deren Markierungen sich Schachtdeckel befinden.
Darf man dann diese markierten Parkplätze garnicht nutzen?
Das Parkverbot (über 3 Min.) gilt auch dann, wenn auch die Markierung dann Irreführend ist. Es besteht bei einem Schachtdeckel noch gute Aussichten mit einem Einspruch durch zukommen. Parkst du aber über einen Hydranten und es gibt einen Brand in der Nähe, kann es richtig teuer werden. (Schadensersatz wenn du für eine Verzögerung beim Löschen verantwortlich bist.
Jetzt hatte GMX in den Nachrichten einen Artikel über Parkirrtümer.
Da ist es jetzt auch nochmal erklärt worden.
Ja, du hast Recht und ich weiß jetzt Bescheid.
Danke.
(Ich mach mal den Screenshot in meine Antwort.
Ich habe immer recht !!!!!...........................................außer ich habe mich geirrt
Beispiel zwei zeigt eine gekennzeichnete Fläche, dort ist parken natürlich erlaubt.
Auch wenn dort ein Gulli Deckel ist auf der gekennzeichneten Fläche?
Dann ja. Aber dann wäre dort kein Schachtdeckel, oder der Parkstreifen dort unterbrochen.
Angenommen bei Bild 1 wäre kein abgesenkter Bordstein, wie wäre es dann? Darum geht es mir ja.