Darf man da noch parken?

5 Antworten

Anscheindend werden mit diesen Schildern in Berlin tatsächlich öffentliche Grün- und Erholungsanlagen gekennzeichnet. Der Bereich wurde wohl vor einigen Tagen zu einer solchen öffentlichen Grün- und Erholungsanlage gewidmet.

Dann ist es gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 GrünanlG verboten, diese mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder sie dort abzustellen. Das Verbot gilt natürlich ab dem Schild.

Gemäß § 7 GrünanlG ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000€ Bußgeld geahndet werden kann (realistisch sind vermutlich eher max. 100-150€).

§ 8 GrünanlG bestimmt außerdem, dass Fahrzeuge abgeschleppt werden können und die Verfahrenskosten dem Halter auferlegt werden, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Solange nicht näher definiert (durch ein Verkehrsschild), darf dort weiterhin geparkt werden.

Das Verkehrszeichen "geschützte Grünanlage" dient nicht gleichzeitig als Parkverbot.


migebuff  03.11.2024, 11:41

Kannst du bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage begründen, warum in einem Bereich, in dem keine Kraftfahrzeuge abgestellt werden dürfen, Kraftfahrzeuge abgestellt werden dürfen?

Comp4ny  03.11.2024, 12:36
@migebuff

Weil es hier keine näher definierte Verbotszone (Parken), im rechtlichen Sinne, gibt. Hinzukommend dass hier nicht auf einer Grünfläche, sondern eine Pflasterstraße geparkt wird, nach Angaben des FS, erst vor kurzem derartige Schilder aufgestellt wurden. Unabhängig dessen wann diese Aufgestellt wurden, fehlen hier zusätzliche Verbotsschilder.

Ein Blick in § 12 Abs. 4 StVO erklärt es nochmal genauer:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. [...]

Und das liegt hier vor.

Und da es hier sich wohl eher um eine Wohnsiedlung handelt und weniger um einen Park oder einer schützungsbedürftigen Grünfläche (i.S.v. der Parkverordnung), besonders auf dem hier gezeigten Bild, bleibt die Frage der Sinnhaftigkeit dieser Schilder an dieser Stelle, offen.

Die Rechtsbelehrung besagt nur "Parken auf Grünflächen".
Das machen die hier gezeigten Autos jedoch nicht. Nicht einmal eine Behinderung für breite Fahrzeuge.

Einzig Berlin bildet da eine kleine Ausnahme mit § 8 Absätze 1 und 2 (Grünanlagengesetz – GrünanlG) . In wie weit dieses Teilstück nun hier hinzugezählt werden kann, bleibt ebenfalls fraglich.

Möchte man also explizit NICHT, dass dort Fahrzeuge stehen, bedürfe es ein Parkverbotszeichen hinter denn Schildern.

migebuff  03.11.2024, 12:41
@Comp4ny
StVO

Es stehen Grünanlagenschilder dort, die Fläche wurde wohl von einer Straße zur Grünanlage umgewidmet.

bleibt die Frage der Sinnhaftigkeit dieser Schilder an dieser Stelle, offen.

Das steht außer Frage, dennoch stehen sie dort und schildern somit eine Zone aus, die nicht befahren werden darf.

Comp4ny  03.11.2024, 12:44
@migebuff

Im Gegensatz zu dir habe ich "Beweise" geliefert, direkt aus Gesetzestexten.
Soll ich auch noch das Baurecht hier hinzunehmen? Denn hier ist ebenfalls nochmal näher Definiert was diese Schilder bedeuten. Eine generelle Parkverbotszone ist hier jedoch ebenfalls nicht definiert.

Deine eigene "Auffassung" ist hier irrelevant.

Diese Schilder besagen nicht "Hier ist Parken verboten".
Sie besagen wie diese Anlage zu benutzen ist, worauf man achten soll, was man Schützen soll als auch zb. die eigenen Hunde anzuleinen sind.

Davon ab gibt es auch Parkzonen in "geschützten Grünanlagen".
Ein hoch auf die Bürokratie.

Gern geschehen :)

migebuff  03.11.2024, 16:42
@Comp4ny
Diese Schilder besagen nicht "Hier ist Parken verboten".

§6 Abs 1 Nr 5 GrünanlG:

(1) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muß schonend erfolgen, so daß Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden. Insbesondere ist verboten:
5. öffentliche Grün- und Erholungsanlagen mit Kraftfahrzeugen, außer Krankenfahrstühlen, zu befahren oder diese oder Anhänger dort abzustellen.

https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/oeffentliche-gruen-und-erholungsanlagen/gruenanlagengesetz/

Ich wiederhole somit meine Frage nach der Rechtsgrundlage dafür, warum das Parken in einer Zone erlaubt ist, in der das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausdrücklich verboten ist.

Vorbeugend:

Deine eigene "Auffassung" ist hier irrelevant.

Da die Frage Diskussionsspielraum eröffnet hat hier ein Ausschnitt aus Google Maps. Das rot eingekreiste ist die besagte Straße, welche streng genommen keine Straße als solches gekennzeichnet ist und kein Straßenschild hat. Wodurch für mich immernoch die Frage im Raum steht, ob dort parken verboten ist, da es lediglich ein gepflasterter Weg ist vor dem Park

Bild zum Beitrag

 - (parken, Verkehrsregeln, Parkverbot)

notting  03.11.2024, 13:23

Bitte sowas im OP ergänzen! Deine Antwort hier unten wird bei vielen Antworten hier schnell untergehen!

notting

migebuff  03.11.2024, 12:18

Warum zensiertst du die Örtlichkeit derart, dass wir nicht prüfen können, ob und in welchem Umfang sie in der Liste der Grünanlagen eingetragen ist?

Die Pflasterfläche wird nicht zur Grünanlage gehören. Ich würde da weiter parken.