Verkehrsschild richtig verstaden (Halteverbotszone)?

1 Antwort

Zusatzzeichen beziehen sich i.d.R. auf das Verkehrszeichen darüber (§ 39 Absatz 3 StVO).

Somit gelten die beiden Zusatzeichen unabhängig voneinander auf das Zeichen der Haltverbotszone (auch wenn manche Behörden gerne einen Zusammenhang untereinander darstellen möchten).

  • Die Haltverbotszone gilt nur in den auf dem ersten Zusatzzeichen angegebenen Zeiten.
  • In (und während) der Haltverbotszone darf man maximal zwei Stunden parken, wenn man eine Parkscheibe verwendet.

Da die Zone nur zu bestimmten Zeiten gilt, gilt die Parkscheibenpflicht auch nur während dieser Zeiten.

Außerhalb der Zeiten existiert kein Haltverbot und das Parken ist ohne Parkscheibe gestattet.

Möchte man, dass man grundsätzlich nur mit Parkscheibe parken darf (ggf. nur außerhalb der genannten Zeiten), müsste man das auf einem getrennten Verkehrszeichen anordnen. Zum Beispiel das blaue "P" mit Zusatzeichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO