Darf man da parken?

3 Antworten

Da geht's aber steil bergauf! 😮

Die Schilder sind nicht von der Fahrbahn aus lesbar, daher m.E. derzeit nicht gültig.

VwV-StVO zu §§ 39 bis 43 (Allgemeines über Verkehrszeichen), Absatz III Nr. 9:
Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.
VwV-StVO zu Zeichen 283 und 286:
Verbotszeichen mit Pfeilen sind im spitzen Winkel zur Fahrbahn anzubringen.

Wenn man da parken will, würde ich empfehlen, ein Foto anzufertigen, nicht dass die Schilder plötzlich wieder richtig gedreht werden und dann der Bußgeldbescheid kommt.

Da auf dem Zusatzeichen kein Enddatum angegeben ist, würden sie "unendlich lange" gelten, bis sie entfernt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Ninafortisa 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 08:06

Super. Danke sehr!😊

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das ist amüsant.

Im Zweifelsfalle nein, man sollte erkennen, das ein Spassvogel das Schild umgedreht hat.

Im zweifelsfalle unterstellt man dem Parkenden, der dann dieses Bild als Erklärung nachreicht bei einem Knöllchen, er hätte es selbst umgedreht,....

Also die A---karte hat der Autofahrer bei einem Knöllchen. Kann natürlich sein, er kriegt keins, weil die, die aufschreiben, da vielleicht gnädig ein Aug zudrücken. Die sehen das ja auch. Wer weiss.


Ninafortisa 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 19:16

Es sind alle Schilder so umgedreht hmm🤔 schwierig. Aber danke!

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