Darf ich mein Kind laut dem unten geschriebenen Gesetz von der Schule abmelden?

10 Antworten

Nach Art. 7 Abs. 1 GG steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Daraus ergibt sich ein allgemeiner staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das BVerfG hat mehrfach betont, dass der staatliche Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG gegenüber dem Elternrecht nicht nachgeordnet, sondern gleichgeordnet sei.

Quelle:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/schulpflicht-und-elternrecht-fuers-leben-lernen-geht-nicht-ohne-schule/

Hier gehts zwar um Homeschooling aus Religiösen gründen. Aber dennoch trifft das ganze auch auf deinen fall zu.

Kurz: Nein kannst du nicht.

Desweiteren kann man argumentieren:

Pflege und Erziehung der Kinder

Heisst nicht unbedingt schulbildung.

Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Daraus würde automatisch folgen das du den Kids qualifizierten Heimunterricht bieten müsstest. Sofern es möglich wäre.

Auf jedenfall ist die allgemeine Aussage über das GG und die schulpflicht so schlichtweg falsch.

Pflege und Erziehung

Steht da was von Bildung und Schule? ... du kannst Zuhause an deinen Kids so lange rum erziehen wie du möchtest. Aber die Bildung bekommen sie in der Schule vermittelt und die Grundlage ist die Schulpflicht in D.

Es steht dir darüber hinaus natürlich frei deinen Kindern noch mehr beizubringen oder sie in schulischen Angelegenheiten zu unterstützen.

Auch die Befürworter von Homeshooling kommen mit dem Artikel aus dem GG nicht zum gewünschten Ziel.

Aber vielleicht bekommen sie ja auch Unterstützung von den egoistischen Verschwörungstheoretikern und verhelfen zumindest zeitweise zum nächsten Lockdown generell in den Schulen. Aber selbst dann erzählen die Schulen immer noch wo es längs geht.

Du weißt, dass das eine ziemliche VT Seite ist, die du zitierst?

Die Schlüsse die der Autor allein aus dem GG zieht sind allesamt falsch. So falsch, dass es sich noch nicht einmal lohnt da tiefer drauf einzugehen.

Komm aus deiner VT Blase und lese seriöse Quellen.


kugel  13.10.2020, 09:20

Definiere "VT"

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Wo kommt das denn her? Wüsste ich die Quelle könnte ich die Seriösität dieser Aussage besser einschätzen.

Ganz sicher kann ich dir sagen, dass der Artikel 6 seit Jahrzehnten von Leuten angeführt wird, die ihre Kinder zu Hause beschulen wollen und bisher ist noch jeder vor Gericht damit gescheitert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Artikel wegen Corona außer Kraft gesetzt wird. Wenn dann könnte ich mir schon eher vorstellen, dass irgendein Paragraph des Seuchenschutzgesetzes dazu geeignet wäre den Schulbesuch während dieser Zeit auf eine freiwillige Basis zu hieven.

Abmelden darfst du dein Kind nur, wenn du es gleichzeitig an einer anderen Schule anmeldest. Einfach so abmelden geht nicht.

P.S.:

In einer anderen Antwort habe ich gerade gelesen, dass dieser Artikel vom Mai ist und wenn ich mich recht erinnere war da der Lockdown und alle Schulen wurden bis zu den Sommerferien geschlossen. Das geschah wie ich schon vermutet habe nicht aufgrund Artikel 6, sondern aufgrund einer Verordnung basierend auf unserem Seuchenschutzgesetz. Diese Verordnung gilt akut nicht mehr.

P.P.S.:

Vieeicht findest du ja noch eine Verordnung von 1748 auf die du dich berufen kannst.

*Ironie off*


Panazee  13.10.2020, 09:19

Sorry, ich habe eine fehlerhafte Formulierung entdeckt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Artikel wegen Corona außer Kraft gesetzt wird.

Damit meinte ich Artikel 7, der die Basis der Schulpflicht bildet und nicht Artikel 6.

Es muss also lauten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Artikel 7 wegen Corona außer Kraft gesetzt wird.
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  1. Du kannst dieses Recht nicht direkt aus dem Grundgesetz ableiten, also nein.
  2. Du tust deinem Kind garantiert keinen Gefallen, wenn du versuchst es aus der Schule zu nehmen.