Umzug in Lieferverkehr frei Zone + Abs. Halteverbot werktags 6 bis 18 Uhr, erlaubt?
Hallo, ich ziehe demnächst um und in der Straße gilt absolutes Halte/Parkverbot also zwei mal durchgestrichener roter Kreis, mit dem Zusatzschild werktags von 6 bis 18 Uhr sowie Lieferverkehr frei.
Falle ich aufgrund des Umzuges mit einem Transporter auch unter die Regelung Lieferverkehr frei, da ich eben den Umzug vollziehe?
Grüße
6 Antworten
An dem Ort, wo du ausziehst, sicherlich nicht, denn dann lieferst du ja nicht, sondern holst ab.
An dem Ort, wo du hinziehst, könnte man darüber diskutieren. Wenn du mit privaten Fahrzeugen dort zum Einziehen hinkommst, ist es sicherlich nicht gewerblich und daher kein Lieferverkehr.
Wenn du eine Firma beauftragst, ist es sicherlich nicht mehr privat, aber ob es dann Lieferverkehr oder doch nur eine Dienstleistung ist, wage ich nicht zu beurteilen.
Ich würde sicherheitshalber trotzdem eine Haltverbotszone beantragen oder mich bei der zuständigen Stelle schlau machen, ob das in dem Fall notwendig ist.
Hallo,
schaue mal in deiner Kommune nach dem:
Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz.Werde dort vorstellig und schildere dein Anliegen.
Gegen eine Verwaltungsgebühr, wird man dir entgegen kommen.
Das machen professionelle Umzugsunternehmen auch gerne für dich.
Hansi
da beantragt man beim rathaus die umzug- parkgenehmigung für den bestimmten tag : von - bis !
Alle Google Treffer dazu sprechen von geschäftsmäßig/gewerblich.
du holst dir beim Ordnungsamt eine Erlaubnis dort für die Zeit parken zu dürfen, ist Kostenpflichtig
so ist es aber bundesweit ! wenn es ordentlich legal sein darf .
Das beantwortet aber nicht meine Frage bzgl. Lieferverkehr.