Umzug in Lieferverkehr frei Zone + Abs. Halteverbot werktags 6 bis 18 Uhr, erlaubt?

5 Antworten

An dem Ort, wo du ausziehst, sicherlich nicht, denn dann lieferst du ja nicht, sondern holst ab.

An dem Ort, wo du hinziehst, könnte man darüber diskutieren. Wenn du mit privaten Fahrzeugen dort zum Einziehen hinkommst, ist es sicherlich nicht gewerblich und daher kein Lieferverkehr.

Wenn du eine Firma beauftragst, ist es sicherlich nicht mehr privat, aber ob es dann Lieferverkehr oder doch nur eine Dienstleistung ist, wage ich nicht zu beurteilen.

Ich würde sicherheitshalber trotzdem eine Haltverbotszone beantragen oder mich bei der zuständigen Stelle schlau machen, ob das in dem Fall notwendig ist.

Hallo,

schaue mal in deiner Kommune nach dem:

Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz.

Werde dort vorstellig und schildere dein Anliegen.

Gegen eine Verwaltungsgebühr, wird man dir entgegen kommen.

Das machen professionelle Umzugsunternehmen auch gerne für dich.

Hansi

du holst dir beim Ordnungsamt eine Erlaubnis dort für die Zeit parken zu dürfen, ist Kostenpflichtig


SkySylar34 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 20:29

Das beantwortet aber nicht meine Frage bzgl. Lieferverkehr.

Alle Google Treffer dazu sprechen von geschäftsmäßig/gewerblich.

"Privater Transport von Gegenständen ist kein Lieferverkehr"

Dazu gab es bereits einige Gerichtsurteile.

Wenn eine Firma dies macht, stellt sie auch eine Halteverbotszone für den Umzug. Dann ist das deren Bier.

Woher ich das weiß:Recherche