Parken im Absoluten Halteverbot/ Gehweg B-Verstoß?
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und habe letztens ein Ticket bekommen da ich auf einem Gehweg geparkt habe und auch im absoluten Halteverbot.
jetzt wäre meine Frage ob das als B-Verstoß zählt und ob das Auswirkungen auf die Probezeit hat.
Man muss zudem sagen das es meiner Meinung nach sehr unübersichtlich ausgeschildert ist. Denn wir haben bei uns 2 Schilder. Das eine Schild kommt in der Straße an einer Kurve mit einem Pfeil nach oben und links zeigen. Das andere Schild allerdings sieht man erst wenn man aus der Straße rausfahren möchte. Mit einem Pfeil nach unten und nach rechts zeigend. Ist die Fläche dazwischen denn auch schon im Halteverbot? Denn eigentlich müsste doch ein Schilf aufstellt sein wenn man in die Straße reinfährt nicht erst wenn man raus fährt oder sehe ich das Falsch?
Bilder habe ich angehängt. Das Bild wo der Pfeil nach rechts zeigt (der abgeklebt ist) fährt man in die Straße rein. Das andere Bild zeigt das Schild ca. 200/300 m weiter in der Straße.
Ich würde mich über Antworten und Erkläungen freuen
2 Antworten
Hallo,
beides sind B-Verstöße. Allerdings haben Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße unter 60 € keine Auswirkung auf die Probezeit, da sie nicht im Fahreignungsregister eingetragen werden.
Hier noch zur Bedeutung der Verkehrszeichen:
Anfang eines absoluten Haltverbotes
Ende eines absoluten Haltverbotes


Vielen Dank für die Antwort! Mich hat es nur verwirrt das dass eine Schild so steht das man es nicht nicht sehen kann wenn man in die Straße reinfährt. Aber jetzt weiß ich ja das es egal ist wie die stehen und das in der Fläche zwischen den Schildern ein Absolutes Halteverbot gilt.
Es kommt darauf an wievie du zahlen musst.alles was über 60 € ist könnte zu Problemen führen