Rückzahlung nebenkostenabrechnung?
Ich habe ein Guthaben aber mein Vermieter behält die Rückzahlung ein da 2 weitere Parteien zu viel von ista abgerechnet bekommen haben jetzt hat er dagegen wiedersprucj eingelegt darf er deshalb mein Guthaben noch einbehalten denn meine Rechnung ist korrekt
2 Antworten
Der Zurückbehalt des Guthabens ist nicht gesetzeskonform, da die Zahlung gemäß §271 BGB sofort fällig ist.
Im Übrigen nehme ich an, dass es um die Abrechnung für 2023 geht und somit eine Mehrbelastung gesetzlich verfristet ist. Korrekturen der Abrechnung zulasten des Mieters kann der Vermieter nur innerhalb des Abrechnungszeitraums von 12 Monaten nachreichen, danach ist das ausgeschlossen.
Ja, nachträglich kann er jetzt nicht mehr das Guthaben reduzieren. Das ist gemäß §556 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Da hätte der Vermieter eben früher die Abrechnung bei Ista beauftragen müssen, dass er mehr Zeit hat, diese zu prüfen. Der Vermieter hatte ja ein ganzes Jahr dafür Zeit. Daher ist es sein eigener Fehler, wenn er sich erst so spät darum kümmert. Dieses Versäumnis kann er nicht auf Ista schieben.
Zu dem angeblichen Fehler des Wasserverbrauchs kann ich nichts sagen. Ich wüsste nicht, warum die Zähler lügen sollten. Ich erstelle selber beruflich Abrechnungen für Vermieter und Hausverwaltungen, und es sagen immer wieder Mieter, sie hätten angeblich nicht so viel verbraucht, aber gefühlsmäßig erkennt man das gar nicht.
Naja wenn bei 2 Mietern zu viel abgerechnet bekommen haben, dann hast Du im Umkehrschluss zu wenig abgerechnet bekommen. Dann wartet er vermutlich die Korrektur ab.
Das kann nicht sein da jeder seine eigene Wasseruhr hat
Da es sich in der Regel um eine Verteilabrechnung handelt, betrifft das in der Regel alle. Es ändert sich ja nicht Dein Verbrauch aber Deine Kosten. Also die €/m³
Wieso meine Kosten habe davon leider absolut keine ahnung
jeder hat doch seine Wasseruhr die wird doch abgelesen und daraus ergibt sich doch meine Rechnung was habe ich da mit den anderen zu tun
Dein Verbrauch bleibt gleich, aber Deine Kosten nicht. Denn wen die Anderen weniger Zahlen muss ja irgendjemand die Differenz aufgebrummt bekommen.
Sagen wir wir haben 1000€ Wasserkosten. Die anderen Mieter haben 200m³ und Du 50m³. Macht zusammen 250m³ auf die die 1000€ verteilt werden. Also 4€ je m³. Jetzt wird festgestellt die haben doch keine 200 sondern nur 150 verbraucht. Dann sinkt die Gesamtmenge auf 200m³ und der Preis steigt auf 5€/m³. An der Eingangsgröße von 1000€ Wasserkosten hat sich ja nichts geändert.
Dann zahlst Du keine 200€ für das Wasser sondern 250€. Kann auch sein, dass jemand Anderes die 50€ zahlt. Zum Beispiel der der den Fehler gemacht hat. Darauf hast Du aber keinen Anspruch.
Aber da die nebenkostenabrechnung von 23 ist ist jetzt keine Änderung mehr möglich da die Frist doch abgelaufen ist zum 1/2024
Ja richtig. Zumindest eine höhere Nachzahlung ist nicht mehr möglich. Aber eine veringerung der Rückzahlung schon.
Ja es geht um das Jahr 2023
habe meine nebenkostenabrechnung am 28.12 erhalten habe ein Guthaben.
Habe darauf hin letzte Woche bei der Hausverwaltung angerufen und erfahren das mein Vermieter für 2 oder 3 Parteien wiederspruch eingelegt hat da sie angeblich keine Zuviel Wasser verbraucht hätten was aber nicht stimmen könnte.
also trotz wiederspruch wir sind 11 Parteien und bei drei stimmt es angeblich nicht die Abrechnung von ista muss er mir mein Guthaben auszahlen und ich muss auch nicht wenn er es jetzt auf die anderennmieter umwälzen will bezahlen