Darf Amt Müllgebühren trotz Gemeinschaftsmülltonne berechnen?
Hallo Leute,
Wisst ihr, ob ein Amt mir Müllgebühren in Rechnung stellen darf, obwohl ich eine Gemeinschaftstonne nutze, welche der Vermieter bezahlt, was widerrum über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird?
Laut meinem Mietvertrag sind die Gebühren fuer die Abfallentsorgung in den Nebenkosten enthalten.
In der Abrechnung soll ich 12x Leerung Restmülltonne bezahlen, da dies der Mindest Pflichtbetrag ist, auch wenn tatsächlich weniger Leerungen stattgefunden haben.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
LG
3 Antworten
Danke fuer die Antworten.
Der Gebührenbescheid kam vom Landratsamt meines Landkreises. Die Gemeinschaftsmülltonnen werden definitiv ueber den Vermieter abgerechnet und dieser reicht die Kosten an die Mieter mittels der Jahresandabrechnung weiter.
Deshalb ja die Frage, denn es kann ich nicht sein, dass ich 12 Leerungen bezahle, obwohl diese der Vermieter schon bezahlt
Lg
Darum soll / muss sich Dein Vermieter kümmern, denn über diesen sind diese Betriebskosten abzurechnen - außer diese Gebühren werden beim Entsorgungsunternehmen trotzdem personenbezogen erfasst.
Welches Amt,und hast Du selber eine Rechnung bekommen und wenn ja wofür genau?
Dann kann es sein das der Vermieter zwar bei Euch kassiert aber das dann nicht an den Müllentsorger weiterleitet, rufe da mal beim Landratsamt an und erkundige Dich, und teile denen mit das Du für den Restmüll über die Nebenkosten zahlst.
Hat der Vermieter dann wirklich nur bei Euch kassiert dann muss er Euch die gesammten Abschlagszahlungen für den geforderten Zeitraum erstatten.
Der Bescheid war fuer Biotonnenleerung, Restmülltonnenleerung und Papiertonne.
Und zwar jeweils 12x
Ich wuerde nachher mal ein Foto des Bescheide reinschicken, vielleicht hilft das ja weiter