Nebenkostenabrechnung?

7 Antworten

Ein Zweifamilienhaus also, also halte auch ich die AR für ordnungsgemäß, weil sie so erstellt wurde, wie es mietvertraglich vereinbart wurde.

Falls gerügt wird, berücksichtige, dass bisher nicht eingestellte Kosten und Lasten dann bestimmt hinzukommen.

Ich sehe keine Rechnungen, die ein Vermieter alleine bezahlen müsste.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Diese Abrechnung ist formell unwirksam weil so nicht nachvollziehbar.

Es mangelt u. a. der Angabe der Gesamtwohnfläche, keine Aussage über Zusammensetzung der Heizkosten, Heizkosten werden allein nach Wohnfläche umgelegt, "Grundbesitzabgaben" ist nicht untersetzt, keine Angabe von Zählerständen (Heizung, Wasser).

Fazit: Lege per Einwurfeinschreiben Einspruch ein wegen Nichtnachvollziehbarkeit der berechneten Kosten und weise die Abrechnung deshalb zurück.

Gibt es eine Anlage zur Abrechnung?

Sieht man mal von der etwas zweifelhaften Orthographie ab, ist diese Abrechnung zumindest nicht offenkundig falsch. DIe aufgeführten Positionen sind alle umlagefähig - sofern das im MV entsprechend formal korrekt vereinbart wurde. Es käme allerdings darauf an, was in eurem Mietvertrag bezüglich der Abrechnungsmodalitäten en detail geregelt wurde.

Was als erstes ins Auge springt ist der enorme Aufwand für Heizkosten. Ist da das WW enthalten? Ansonsten ist das doppelt so viel wie für die m²-Zahl üblich wäre.

Mich stören die Heizkosten. Ich bin der Meinung, dass die Abrechnung ausschließlich nach Wohnfläche nicht zulässig ist und wenn es doch gemacht wird, du das Recht auf Abzug von 15 % hast. Üblicherweise werden die Heizkosten mindestens zu 50 % (max. 70) nach Verbrauch, 50 % nach Wohnfläche berechnet (min. 30).

Abgesehen davon gäbe es noch wesentlich mehr Positionen, die umlegbar wären, die hier nicht aufgeführt sind.

Ihr landet übrigens insgesamt bei Betriebskosten von 2,91 € pro Jahr und m². Durchschnitt in Deutschland ist ca. 2,20 €. Nur zur Info.


schleudermaxe  06.04.2022, 14:01

Seit wann gilt das für Zweifamilienhäuser?

Wo hast Du denn die 2,20 EUR für 2021 her?

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schleudermaxe  06.04.2022, 14:08
@schleudermaxe

Nachsatz: Zudem sind in der Abrechnung nicht mal alle Kosten und Lasten verteilt worden, die möglich sind.

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DaKaBo  06.04.2022, 14:18
@schleudermaxe
Seit wann gilt das für Zweifamilienhäuser?

Ich gehe von 3 Wohnungen aus, weil das Regenwasser durch 3 geteilt wurde... Das wäre also zu klären.

Wo hast Du denn die 2,20 EUR für 2021 her

2018 war es 2,17 €. Eine aktuelle Zahl habe ich nicht gefunden, aber auch nicht stundenlang recherchiert.

Ich wollte nur mal eine Zahl in den Raum werfen, um mal eine Orientierung zu geben. Gestern war hier eine Frage von jemandem, der ganz überrascht war, dass bei einer 80m²-Wohnung die Nebenkosten höher als 40 € sind...

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anitari  06.04.2022, 14:18
@schleudermaxe

Es dürfen ja nur die Kosten verteilt werden die auch tatsächlich anfallen.

Seit wann gilt das für Zweifamilienhäuser?

Seit es die Heizkostenverodnung gibt.

Nur wenn in dem Haus Mieter und Vermieter wohnen und eine andere Art der Umlage, z. B. nach Wohnfläche vertraglich vereinbart ist gilt das nicht.

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schleudermaxe  06.04.2022, 17:09
@anitari

Ist ja, bestimmt auch schon im letzten Jahr so gewesen. Hier geht es um die Anwort, falsch, 15% abziehen, und so. Sehe ich nicht so einfach.

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Solange die Abrechnung der Vereinbarung im Mietvertrag entspricht ist diese Abrechnung in Ordnung. Die genannten Posten sind umlagefähig.