Kann man einen Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt bekommen oder verrechnet dass der Vermieter mit der Mieten zusammen?

florestino  12.12.2024, 11:46

Hast du denn ausstehende Mieten, mit denen das verrechnet werden soll?

Kreiselverbande 
Beitragsersteller
 12.12.2024, 11:46

Nein das wurde nicht vereinbart!

florestino  12.12.2024, 11:49

Du hast meine Frage nicht verstanden: gibt es einen Mietrückstand, den der Vermieter mit dem Guthaben aus den Nebenkosten verrechnen möchte?

Kreiselverbande 
Beitragsersteller
 12.12.2024, 11:50

Nein es gibt keinen Mietrückdstand!

3 Antworten

Normalerweise wird das Guthaben erstattet/ausgezahlt.

Sollten aber noch Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen, z. B. offene Mietzahlungen, kann der Vermieter das damit verrechnen.


Kreiselverbande 
Beitragsersteller
 12.12.2024, 11:54

Ich habe keine offenen Mietzahlungen. Wenn der Vermieter mein Guthaben nicht auszahlt wie kann ich dagegen vorgehen?

anitari  12.12.2024, 11:57
@Kreiselverbande

Langer Weg per gerichtlichem Mahnbescheid einfordern.

Kürzerer Weg Vermieter in Verzug setzen und, wenn das nicht hilft, mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

marikas  17.12.2024, 10:25
@Kreiselverbande

Ihn schriftlich auffordern, das Guthaben an die innerhalb von 14 Tagen auszuzahlen.

Da in der Regel für die Mietzahlung ein Dauerauftrag, in manchen Fällen seitens des Vermieters eine Dauerlastschrift eingerichtet ist, wäre es meistens aufwändiger, den Rückzahlungsbetrag mit der nächsten oder weiteren Mietzahlungen zu verrechnen. In der Regel wird aber zurück gezahlt.

Grundsätzlich hat ein Vermieter aber das Recht, evtl. Rückzahlungen mit anstehenden Forderungen zu verrechnen. Letztendlich ist es auch egal. Zahlt man in einem Monat keine oder deutlich weniger Miete, steht einem ja das damit gesparte Geld für andere Zwecke frei zur Verfügung. Wo also ist das Problem?

Ich kann es mir schon vorstellen: Wird die Miete nämlich vom Jobcenter bezahlt (Miete + Nebenkostenvorauszahlung), wäre es natürlich oberpraktisch, wenn der Vermieter die Rückzahlung an das eigene Konto überweisen würde. Allerdings steht diese Rückzahlung dann auch wieder dem Jobcenter zu und nicht dem Mieter. Unterschlagung geht also gar nicht.

Hallo Normalerweise muss das zurückbezahlt werden, zu verrechnen ist zu aufwändig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gerhart  12.12.2024, 15:49

Was soll da aufwändig sein? Einfach die Miete um das BK-Guthaben kürzen -

Venus345  12.12.2024, 17:36
@Gerhart

normalerweise zahlt jeder mit einem Dauervertrag der Bank, bei Einzug ist es was anders