Kann man einen Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt bekommen oder verrechnet dass der Vermieter mit der Mieten zusammen?
Ich habe einen Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung die ich gerne ausgezahlt haben möchte. Kann man das auszahlen lassen? oder verrechnet der Vermieter das mit der Miete ab? Darf der Vermieter dass rechtlich ohne meine Zustimmung als monatliche Miete abziehen wenn ich nicht zugestimmt habe.
Hast du denn ausstehende Mieten, mit denen das verrechnet werden soll?
Nein das wurde nicht vereinbart!
Du hast meine Frage nicht verstanden: gibt es einen Mietrückstand, den der Vermieter mit dem Guthaben aus den Nebenkosten verrechnen möchte?
Nein es gibt keinen Mietrückdstand!
3 Antworten
Normalerweise wird das Guthaben erstattet/ausgezahlt.
Sollten aber noch Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen, z. B. offene Mietzahlungen, kann der Vermieter das damit verrechnen.
Langer Weg per gerichtlichem Mahnbescheid einfordern.
Kürzerer Weg Vermieter in Verzug setzen und, wenn das nicht hilft, mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
Ihn schriftlich auffordern, das Guthaben an die innerhalb von 14 Tagen auszuzahlen.
Da in der Regel für die Mietzahlung ein Dauerauftrag, in manchen Fällen seitens des Vermieters eine Dauerlastschrift eingerichtet ist, wäre es meistens aufwändiger, den Rückzahlungsbetrag mit der nächsten oder weiteren Mietzahlungen zu verrechnen. In der Regel wird aber zurück gezahlt.
Grundsätzlich hat ein Vermieter aber das Recht, evtl. Rückzahlungen mit anstehenden Forderungen zu verrechnen. Letztendlich ist es auch egal. Zahlt man in einem Monat keine oder deutlich weniger Miete, steht einem ja das damit gesparte Geld für andere Zwecke frei zur Verfügung. Wo also ist das Problem?
Ich kann es mir schon vorstellen: Wird die Miete nämlich vom Jobcenter bezahlt (Miete + Nebenkostenvorauszahlung), wäre es natürlich oberpraktisch, wenn der Vermieter die Rückzahlung an das eigene Konto überweisen würde. Allerdings steht diese Rückzahlung dann auch wieder dem Jobcenter zu und nicht dem Mieter. Unterschlagung geht also gar nicht.
Hallo Normalerweise muss das zurückbezahlt werden, zu verrechnen ist zu aufwändig
Ich habe keine offenen Mietzahlungen. Wenn der Vermieter mein Guthaben nicht auszahlt wie kann ich dagegen vorgehen?