darf ein Vermieter aussprechen, daß bei einer anstehenden Vermietung "nicht an Ukrainer", oder muß er das dann verklausulieren?

4 Antworten

Wenn der Vermieter keinen Ärger will, lehnt er einfach ab und begründet das damit, dass er bereits einen anderen Mieter gefunden habe. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, irgendwelche Gründe für seine Entscheidung anzugeben.

Von Experte Ralph9 bestätigt

dieser Ausschluss könnte ein Verstoß gegen § 2 des Gleichbehandlungsgesetzes sein; der Vermieter sollte das tunlichst unterlassen. Noch ist es so, dass sich ein Vermieter seine Mieter einfach ohne großes trara aussuchen darf.

Bei Verstößen steht dem Geschädigten Schadensersatz zu.

Offen zugeben darf er das nicht - das wäre Diskriminierung

Allerdings steht es ihm frei ohne Begründung Leute abzulehnen - selbst wenn die Gründe diskriminierend wären. Offiziell wäre es dann halt, dass einem die Person nicht sympathisch war. Das reicht als Grund

Wenn er seine Ablehnung denn unbedingt begruenden will (was er nicht muss!), sollte er sagen: "Keine Buergergeldempfaenger". Das waere ehrlich und auch unverfaenglich. "Keine Ukrainer (Suedlaender, Muslime, Neunzigjaehrige, Schwerhoerige ...)" waere hingegen problematisch.


Aequaliz  19.06.2024, 15:14

Und das wäre keine Diskriminierung von Bürgergeldempfängern? Diese Vorgehensweise würde ja regelrecht Schadensersatzforderungen wg. Ungleichbehandlung provozieren.

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DerCaveman  19.06.2024, 15:18
@Aequaliz

Es waere natuerlich eine Diskriminierung von Buergergeldempfaengern. Die ist aber nicht verboten.

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Aequaliz  19.06.2024, 15:22
@DerCaveman

Sehen die Gerichte anscheinend anders: Az.: 20 C 2566/19
Hat den Vermieter 1000€ gekostet... ;)

Stichwort: Allgmeiner gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser bezieht auch Sozialleistungsempfänger ein.

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DerCaveman  19.06.2024, 15:28
@Aequaliz

Da ging es nicht um eine Diskriminierung von Buergergeldempfaengern, sondern um eine von Auslaendern. Die ist tatsaechlich verboten, nicht aber auch eine Diskriminierung von Buergergeldempfaengern.

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