Dachterrasse vermieten?
Ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im EG vermietet.
Außerdem besitze ich die Dachterrasse, die ich an eine andere Partei im Haus vermieten möchte, mit der ich kein Mietverhältnis führe.
Gilt hierbei auch die Regel mit der Wohnflächenberechnung, sodass ich die Dachterrasse mit 50 qm nur zu 25 % bei der Miete anrechnen darf,
oder kann ich bei einer Vermietung ohne Wohnraum die volle Fläche berechnen?
Danke schon mal!
1 Antwort
da das anteilige berechnen von Terrasse/Balkon bei einer Wohnung zutrifft, du aber die Terrasse als alleiniges Objekt vermieten willst, kannst du auch die gesamte Fläche zur Berechnung heranziehen. >könnte ich mir so zumindest vorstellen<