Vermieter im Urlaub, obwohl ich ausziehen möchte?
Hallo Freunde, bitte helft mir ein wenig weiter.
Wir haben am 8.Feb unsere Wohnung postalisch zum 1.3 gekündigt.
Die Kündigungsbestätigung ist angekommen.
Nun haben wir die Immobilie Online gestellt und Interessenten gefunden, die zum 1.3 Einziehen könnten, mit sehr guten stabilen Unterlagen.
Leider kann das alles aber nicht gemacht werden, da der Vermieter ab dem 14.2 bis zum 14.3 im Urlaub ist.
Die Potentiellen Nachmieter sind ein Paar, dass durch eigenbedarf ihres Vermieters am 1.3 Raus müssen. Die wohnung würde also leerstehen, bis der Vermieter wieder da ist und wir müssten noch Miete bezahlen, obwohl der Vermieter ja auch keine Vertretung stellt.
Was sind eure Einschätzungen dazu?
gerne auch ein paar Paragrafen
Wäre eine Option, wenn überhaupt die Kaution für die Miete in erwähgung zu ziehen?
7 Antworten
Du musst 3 Monate zahlen und du kannst die Kaution nicht mit der Miete verrechnen. Der Vermieter muss keinen neuen Mieter akzeptieren wenn du gekündigt hast. Er wird wollen, dass du die 3 Monate bezahlst.
Ihr habt doch sicher eine längere Kündigungsfrist als 3 Wochen?!
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Euch früher aus dem Vertrag zu lassen zu Eurem Wunschtermin.
Und nein, die Kaution kann nicht mit Mietzahlungen verrechnet werden.
Ihre Kündigung vom 08.02.2022 greift gesetzlich erst zum 31.05.2022 und ist folglich zum 01.03.2022 unwirksam.
Dass da ein Brief beim Vermieter angekommen scheint, ist keine Bestätigung einer fristgerecht erfolgten Kündigung.
Lassen Sie den Guten folglich mal in Ruhe seinen Urlaub abwickeln.
Der Vermieter hat wirklich bestätigt das Euer Mietvertrag zum 28.2. endet?
Oder meinst Du mit "zum 1.3. gekündigt" das dann erst die 3monatige Kündigungsfrist beginnt?
Das es für Euch erstrebenswert ist kann ich nachvollziehen.
Den Vermieter muß das aber nicht interessieren. Euer Vertrag endet am 31.05.
Von Euch gesuchte Nachmieter muß er nicht akzeptieren.
Es geht ja nicht darum, dass er sie akzeptiert. Es geht darum dass wir Leute gefunden haben, die gute Unterlagen mitbringen und es aber nicht durchgezogen werden kann, weil der Vermieter ja im Urlaub ist und die Verwaltung solange stillsteht
Das muß weder den Vermieter, noch die Verwaltung interessieren.
Beide haben alle Zeit der Welt sich einen neuen Mieter zu suchen oder nicht.
Da fehlen ein paar Infos! Wie war die Absprache mit dem Vermieter?
Üblicherweise ist die Kündigungsfrist länger (bis zum 31.05. in eurem Fall), dafür ist die Neuvermietung der Wohnung nicht das Problem der Mieter.
Also: was war dazu vereinbart?
Das ist richtig. Unsere Kündigungsfrist geht bis zum 31.5, aber da wir uns zusammen entschlossen haben ( wir und vermieter) selbst für nachmieter zu suchen, dann dürfen wir früher ausziehen. Das Problem ist jetzt aber, dass wir super Leute haben die zum 1.3 Einziehen könnten, aber unser Vermieter im Urlaub ist und es nicht machen kann weil keine Vertretung da ist.
Theoretisch könnten ihr ja die Wohnung übergeben, wenn das dem Vermieter recht wäre.
Genau, aber Der Vermiter ist im Urlaub hat keinen Ersatz, und somit müssen wir noch den Monat miete bezahlen.
Der Vermieter hat bestätigt, dass er die Kündigung zum 1.3 +3 Monate erhalten hat. da wir eine neue wohnung am 1.3 beziehen wäre ein flüssiger Übergang erstrebenswert gewesen für uns