Bis welchem datum muss Kindsvater unterhalt zahlen?

5 Antworten

Von Experte Roland Sperling bestätigt

In der Regel muss der Kindesunterhalt am Monatsersten gezahlt werden. Man kann natürlich eine andere Regelung gemeinsam treffen.

Wenn das Kind geboren ist, dann ist zu zahlen und wenn er dann für die Folgemonate den 30.ten wählt, dann passt es ja auch wieder.

Also wenn das Kind am 3. geboren wird, dann zahlt er ab da für den ganzen Monat und am 30.ten des gleichen Monats für den nächsten Monat.

Er muss halt zusehen, dass er für den Geburtsmonat Geld beiseite legt.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Unterhalt muss immer am Anfang des Monats gezahlt werden und nicht am Ende.


Kleinelsi643 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 21:31

Danke, hätte ich auch gesagt aber bei der schwangerschaftsberatung wurde uns gesagt das es ende des monats auch inordnung wäre da es alle eltern unter sich regeln

Kessie1  28.01.2025, 21:53
@Kleinelsi643

Das ist auch korrekt! Denn die Eltern entscheiden natürlich gemeinsam. Und können sie sich nicht einigen, weil der Elternteil wo das Kind lebt es wünscht am ersten des Monats auf dem Konto zu haben, dann muss der andere Elternteil sich leider fügen. Es sei denn, eine Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsurteil ist vorhanden mit anderslautendem Inhalt, da man sich "früher" mal anders geeinigt hat.

Dann gehe auf die Unterhaltsstelle.

Die kümmern sich dann um den Unterhalt ab dem 1. Lebentag des Kindes.

Warum bis du nicht einverstanden? Solange das Geld regelmäßig an dem vereinbarten Tag vorliegt, passt doch alles.

unterhalt muss am monatsersten für den laufenden monat auf dem konto sein.

gerne kann der kv am 30. den unterhalt für den folgemonat zahlen. im geburtsmonat zahlt er dann eben am 3. für den geburtsmonat.