Bin Azubi, sollte ich lieber Bürgergeld oder BAB beantragen?
Hallo,
bin für die Ausbildung in eine 400km entfernte stadt gezogen. Habe wirklich gar kein geld. Lebe im monat von 600 Euro und dann kommen noch 300 euro miete weg.
ich will einfach nur geld zum „guten“ überleben. Möchte nun bab antrag abgeben, aber mein Vater hat angst, dass er mir dann unterhalt zahlen muss. Der verdient zwar brutto genug, aber sein ganzes gehalt geht für schuldenrückzahlungen drauf. Von diesem ganzen Jura deutsch wegen BAB und unterhalt verstehe ich leider kein wort, daher weiß ich nicht ob die vom bab mir einfach kein geld geben.
würde es mehr sinn machen bürgergeld zu beantragen? Ich würde auch ein härtefall darlehen besntragen. Hauptsache ich komme endlich mal über die runden
6 Antworten
Wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst, steht dir zu deinen 600 Euro Nettovergütung wie schon erklärt dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du unter 25 bist und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Dann hättest Du schon einmal 850 Euro und 250 Euro mehr zur Verfügung.
Die Schulden sind hier nicht relevant.
Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner, da kannst Du dir anhand des Einkommens der Eltern und deiner eigenen Vergütung einen möglichen Anspruch berechnen lassen.
Selbst wenn der Antrag abgelehnt würde, liegt es an dir als volljähriges Kind deinen möglichen Unterhaltsanspruch bei den Eltern durchzusetzen, wenn Du das nicht machst, wirst Du mit dem auskommen müssen was Du hast, oder dir einen Minijob suchen.
Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, auch wenn Du auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern keinen BAB - Anspruch hättest, dann stünde dir in einer betrieblichen Erstausbildung aber zumindest dem Grunde nach BAB - zu und auch dann würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein.
Das Jobcenter würde dich sicher auch auf einen Nebenjob verweisen, bevor sie dir ggf. Bürgergeld als Aufstockung in einem Härtefall bewilligen.
Wenn, dann beides, da BAB dem Bürgergeld vorrangig ist.
BAB wäre in jedem Fall vorrangig zu beantragen.
Außerdem sind Dir Deine Eltern im Rahmen ihrer Einkommensverhältnisse zum Unterhalt verpflichtet.
Und wieviel Unterhalt Dir Deine Eltern schulden, kannst Du dem nachfolgenden Link entnehmen:
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php
Ganz einfach Unterhalt geht vor Schuldentilgung!
Du hast weder Anspruch auf Bürgergeld, noch auf Wohngeld.
Du kannst überhaupt kein Bürgergeld beantragen.
Und deine Eltern sind vorrangig unterhaltspflichtig. Ob dein Vater parallel Schulden hat oder nicht ist da nebensächlich.
Sag ja nicht dass du den Antrag nicht stellen kannst, nur wird der halt realistisch abgelehnt bzw. bei BAB Akzeptanz kriegen deine Eltern dann eine Anforderung den Unterhalt vorab zu leisten.
Du wirst ja auch nicht nur 350 € Azubivergütung haben, entsprechend solltest du eher 600 € + 250 € Kindergeld haben. Davon kann man sehr gut leben wenn die Miete nur 300 € beträgt. (und die eigentliche Frage ist, wieso man sowas nicht vorab berechnet?)
aber mein Vater hat angst, dass er mir dann unterhalt zahlen muss.
Er ist unterhaltspflichtig. Da kann er sich die Angst sparen.
Das Thema hattest du doch bereits hier geschildert: https://www.gutefrage.net/frage/habe-einen-bab-antrag-gestellt-koennen-meine-eltern-nun-zu-unterhaltszahlungen-verpflichtet
Ich hab von den antworten aber leide rkein wort verstanden.
Meine frage ist nur ob die dann meinen vater gerichtlich dazu verpflichten geld an mich zu zahlen und die davon iwie einen nachweis sehen wollen oder an unterhaltskasse oder so.
oder ob der antrag einfach nur abgelehnt wird wenn meine eltern zu viel verdienen.
Heißt also ich soll weiterhin nur von 300 euro leben?