Anrechnung Ausbildung?

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Ich gehe einmal davon aus, dass diese 815 Euro in deinem Azubivertrag stehen, dann handelt es sich nämlich um die Bruttovergütung.

Davon gehen dann zumindest Sozialabgaben für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung ab und wenn Du so 1200 Euro Brutto hättest, dann später auch noch Lohnsteuern.

Du hast die Steuerklasse 1, im Internet findest Du kostenlose Brutto / Nettorechner, da kannst Du dir berechnen lassen was in etwa an Nettovergütung aufs Konto überwiesen wird.

Sollten so um die 640 Euro Nettovergütung sein, die Du dann vom Ausbildungsbetrieb aufs Konto bekommen solltest.

Nun zu deiner eigentlichen Frage, deine Vergütung bekommst Du natürlich voll auf dein Konto gezahlt, davon nimmt dir das Jobcenter nichts weg, sie wird aber entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Da Du noch unter 25 bist, gilt für dich als Azubi, Stundent oder Schüler der seit Juli 2023 erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.

Diese 538 Euro Brutto gleich Netto hättest Du dann schon einmal als Freibetrag für dich zur Verfügung, ohne das etwas auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Deine Bruttovergütung liegt aber über der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto, deshalb kommen noch weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Von 538 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto 39 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag.

Bei dir wären das dann von 538 Euro Brutto bis zu 815 Euro Brutto = 323 Euro x 30 % = 96,90 Euro weiterer Freibetrag.

538 Euro erhöhter Grundfreibetrag + weitere 96,90 Euro Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll = gesamter Freibetrag von 634,90 Euro.

Würdest Du also angenommen von deinen 815 Euro Bruttovergütung um die 640 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen, würde der Freibetrag theoretisch davon abgezogen, es blieben dann angenommen nur um die 5,10 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Hättest also bis auf diese etwa 5 Euro deine komplette Nettovergütung für dich zur Verfügung.

Den Rest bis zu deinem Bedarf bekommt deine Mutter weiterhin vom Jobcenter für dich als Aufstockung gezahlt, natürlich unter Berücksichtigung von Kindergeld und ggf.geringeren Unterhalt vom Vater.


isomatte  03.09.2024, 16:25

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