ALG1 oder Bürgergeld für Zeit der Meisterschule?

1 Antwort

Selbst wenn ihr wegen der Eigenkündigung keine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen drohen würde, hätte sie auch bei erfüllen der Anwartschaftszeit für das ALG - 1 keinen Anspruch darauf.

Denn dafür muss man dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen und das an min. 15 Stunden die Woche und darf laut Vertrag nur unter 15 Stunden die Woche beschäftigt sein.

Ob möglicherweise ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen könnte kann nur ein Antrag beim Jobcenter klären.

Sonst bleibt wohl nur ein Job neben der Meisterschule.

Wie alt ist denn die Tochter ?

Unter 25 könnte unter Umständen wieder Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Da dürfte sie dann wegen der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung nebenbei aber nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.