ALG1 oder Bürgergeld für Zeit der Meisterschule?
Wir sind gerade mächtig in der Misere. Meine Tochter besucht ab 1.10. in Vollzeit die Meisterschule. Eigentlich Vollzeit, denn das BaföGamt sieht das anders. Aufgrund dessen, dass sie einen Teil der Meisterschule bereits nebenbei bei der Ausbildung absolviert hat und in der Meisterschule nun diesen Teil nicht belegen muss, werden ihr die Stunden der eigentlichen Ausbildung 26 Std/Woche auf 22,95 gekürzt. Somit ist das keine Vollzeitmaßnahme im Sinne des Gesetzes und ihr wird kein Unterhalt gewährt.
Die Frage ist nun, wie sie ihren Unterhalt finanziert. Sie musste für die Meisterschule ihr Arbeitsverhältnis kündigen und auch an den Ort der Meisterschule ziehen für 1,5 Jahre.
Evtl. steht ihr Bürgergeld zu. Ich habe auch auf einer Handwerkerseite gelesen, dass sie evtl. ALG1 beantragen kann und es darf ihr auch keine Sperre auferlegt werden. Weiß das jemand?
1 Antwort
Selbst wenn ihr wegen der Eigenkündigung keine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen drohen würde, hätte sie auch bei erfüllen der Anwartschaftszeit für das ALG - 1 keinen Anspruch darauf.
Denn dafür muss man dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen und das an min. 15 Stunden die Woche und darf laut Vertrag nur unter 15 Stunden die Woche beschäftigt sein.
Ob möglicherweise ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen könnte kann nur ein Antrag beim Jobcenter klären.
Sonst bleibt wohl nur ein Job neben der Meisterschule.
Wie alt ist denn die Tochter ?
Unter 25 könnte unter Umständen wieder Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Da dürfte sie dann wegen der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung nebenbei aber nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.