BAB/bürgergeld Ablehnung?

5 Antworten

Wohngeld gibt es aufstockend, wenn du einen Job machst der finanziell nicht ausreicht. Du hast dich hier wohl selbst aktiv in die Situation gebracht, dass du nicht genug Geld verdienst und könntest also sehr wohl ansonsten durchkommen....

Antrag stellen und weitersehen, aber gehe davon aus dass der ebenso abgelehnt wird. Eine zweite Ausbildung ist in aller Regel reinstes Privatvergnügen.

Kindergeld wird es hier auch realistisch halt nicht geben.


isomatte  30.08.2024, 10:19

In einer Zweitausbildung besteht theoretisch Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde, wenn man Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum ist und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügt.

Auch besteht in einer weiteren Ausbildung unter 25 wieder Anspruch auf Kindergeld.

Nur muss das Kind in einem evtl. Nebenjob aufpassen, da darf es dann neben einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten.

Was da verdient wird spült auch keine Rolle mehr, weder in der Ausbildung noch im Nebenjob, weil es beim Kindergeld seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt.

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Das stimmt. Du hast bereits eine Ausbildung.

Ja, das ist so. Wohngeld beantragen, Minijob suchen, Eltern fragen.

Wenn Du durch deine Zweitausbildung dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - hast, kommt theoretisch Wohngeld von der Wohngeldbehörde in Betracht.

Dafür ist aber ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.

Du braust soviel Einkommen, dass Du nach der Zahlung deiner Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom noch um die 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von derzeit 563 Euro zur Verfügung hast.

Also nach Zahlung der Warmmiete noch um die 450 Euro.

Mit dem Kindergeld von derzeit 250 Euro würdest Du auf 922 Euro kommen, zieht man 450 Euro ab, dürfte deine Warmmiete nur um die 470 Euro betragen.

Sonst wirst Du dir einen Nebenjob suchen müssen.


kykiwiy 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 05:40

Kindergeld habe ich tatsächlich heute erhalten und meine Warmmiete beträgt nur 344,-. Ich bin auch wirklich dankbar, so eine günstige Wohnung gefunden zu haben. Aber ich werde es einfach Mal versuchen mit dem Wohngeldantrag.

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isomatte  30.08.2024, 10:15
@kykiwiy

Wie erklärt, wenn Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, besteht dem Grunde nach im Normalfall kein Anspruch mehr auf BAB - von der Agentur für Arbeit, weil im Regelfall nur eine Erstausbildung gefördert werden kann.

Solange Du das Kindergeld von 250 Euro bekommst, hast Du mit deiner Nettovergütung ja 922 Euro zur Verfügung.

Damit erreichst Du zumindest schon einmal das erforderliche zuschussfähige Mindesteinkommen.

Kannst davon ja deine 344 Euro Warmmiete zahlen und hast dann immer noch 578 Euro Verfügung, also über den benötigten min. 80 % von derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.

Da wirst Du auch die schriftliche Ablehnung vom BAB - benötigen.

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Wohngeld kannst Du beantragen, ansonsten wird Dir wohl nur ein Minijob zuverlässig Geld einbringen