Bestelltes Taxi nicht nehmen muss man was zahlen?
Sagen wir mal man ruft im taxi Unternehmen an und ruft sich ein Taxi das wäre in 15 min da aber ignoriert den Taxi Fahrer weil man es nicht mehr brauch, bis der taxifahrer klingelt paar mal und gibt dann auf und wieder zurück fährt.
muss man ihn dann zahlen? Ich meine eine telefonische Abmachung ist ja jetzt kein Beförderungsmittel Vertrag oder? Weil vielleicht ist was dazwischen gekommen.
und wie ist das wegen dem Sprittgeld?
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6 Antworten
Selbstverständlich ist auch ein telefonischer Vertrag wirksam. Je nach Vertragsbedingungen ist eine vereinbarte Stornogebühr oder jedenfalls die tatsächlichen Kosten für die vergebliche Anfahrt fällig.
selbstverständlich. Die anfahrt wird berechnet im rahmen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung.
Die Anfahrt bedingt die Zahlung des Grundpreises und ja, du hast einen mündlichen, bindenden Vertrag abgeschlossen. Nebenbei solltest du dich schämen, die Arbeitszeit des Taxifahrers unentgeltlich genutzt zu haben!
Schadenersatz aus Vorvertraglicher Pflichtverletzung wird fällig.
Durch den Anruf wird der Vertrag geschlossen.
Deswegen hat das Taxiunternehmen einen Anspruch auf Vergütung der An- und Abfahrt.