Muss die Bahn einem ein Taxi zahlen wenn die letzte Verbindung des Tages ersatzlos ausfällt?

3 Antworten

Siehe https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/nationale_regelungen

  • Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
  • einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof

oder

  • bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
  • der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,

  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
  • der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).

Ein Taxi oder eine Hotelübernachtung.

Ja, das nennt sich AST ( Anrufsammeltaxi) und musste bis 03:00 bezahlt werden. Als ich während meines Studiums Taxifahrerin war, hatte ich oft solche Fahrten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ChristianMay270  08.11.2022, 22:39

Ich glaube, Du vermischt hier diverses. Auch auf normale Taxen hat man unter Umständen Anspruch, eine 03:00 Uhr-Grenze gibt es auch nicht.

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Rina2020204  08.11.2022, 23:15
@ChristianMay270

Das sind normale Taxis. Nur nennt sich das AST Fahrt, weil das anders verrechnet wird. Und die Zeitgrenze bis 3:00 galt zu meiner Zeit. Kannst du nicht lesen?

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Urbino  09.11.2022, 14:20
@Rina2020204

AST sind aber normalerweise planmäßige Fahrten, die zu Randzeiten statt Bussen fahren und auch nur soviel kosten. Sie fahren dann aber auch nur die Orte an der Buslinie an. Hier geht es ja aber um eine reguläre Taxifahrt, die von der Bahn wegen Verspätung/Ausfall dann im Nachhinein ersetzt wird. Dabei bekommt aber der Taxifahrer / die Taxifahrerin im Normalfall das Geld zunächst direkt vom Kunden und der kann es dann später von der Bahn wieder fordern. Für das Taxiunternehmen ist die Abrechnung also nicht wie bei einem AST, sondern wie bei einer normalen Taxifahrt.

Falls natürlich zufällig genau auf der Zuglinie noch ein AST fährt, nachdem der letzte Zug weg / ausgefallen ist, dann würde die Bahn auch das AST zahlen. Aber das ist wohl nur äußerst selten der Fall.

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ChristianMay270  09.11.2022, 16:11
@Rina2020204

Kann ich. Und nö, das hat rein gar nichts mit Anruf-Sammel-Taxen zu tun, vgl. Kommentar von Urbino.

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