In wie weit ist Hartz IV pfändbar?
Zb zahlt Harzer seine Rechnungen nicht.
Er bekommt die Harz IV Regelleistung auf P-Konto.
Kann der Glaeubiger was von den 400 Eurs nehmen? wie? vom Jobcenter?
6 Antworten
Kann der Glaeubiger was von den 400 Eurs nehmen?
Ja:
Das auf dem Pfändungsschutzkonto eingehende Arbeitslosengeld 2 ist immer bis zum Ende des Folgemonats (nach Zahlungseingang) geschützt. Danach aber nicht mehr. Und wenn zum dem Zeitpunkt noch Arbeitslosengeld 2, welches aus irgendeinem Grunde nicht verbraucht wurde, auf dem Konto ist, dann kann der Gläubiger es "nehmen" unter der Voraussetzung, daß er das Konto gepfändet hat.
Anderes Beispiel: der Schulder bekommt erwartet und/oder unerwartet eine Nachzahlung an Sozialleistungen auf sein P-Konto und versäumt es aus irgendwelchen Gründen, diese "freistellen" zu lassen. Dann freut sich nach ein paar Wochen evtl. ein Gläubiger.
Dritte Option: eventuell im Rahmen einer Taschenpfändung, wenn er ALG 2 in bar von seinem P-Konto abgehoben hat.
Das kann man nicht pfänden und erst recht nicht wen er ein P konto hat das schützt ihn nochmal davor!
Aber wen er seine Rechnungen wie miete strom nicht bezahlt wird er dennoch konsequentzen haben wie kein strom keine Wohnung weil die Dan gekündigt wird!
Das Jobcenter gibt in solch einem Fall ein Darlehen. Darlehen sind rückzahlbar ...
aber es hilft unbürokratisch. Oder wer würde sonst die Sperrung verhindern?
Es gibt kleine sperr androhung sondern nur zb die kündiegung und das amt zahlt stom sowiso nicht ! Entweder kann man sich ein darlehen holen oder nicht! Aber wen man das selber verursacht hat weil man strom nicht bezhalt dan istdas was anderes!
Wenn der Leistungsempfänger zu viel Strom verbraucht, dann kommt irgendwann besagte Sperrankündigung. Der Leistungsbezieher kann das nicht zahlen. Niemand hilft ihm. Er hat keine Rücklagen. Er verhindert die Sperrung? Das JC (oder Arbeitsaufnahme oder Nebenjob). Aber in 99% der Fälle wird der Leistungsempfänger das Amt bitten das zu übernehmen. Jedes Jahr wieder.
Ps: Neben Wikipedia benutzt auch die Verbraucherzentrale meinen Begriff https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/stromsperre-was-nun-11674
Kann ich mir kaum vorstellen. Da Hartz 4 ja das Lebensminimum darstellt. Aber wenn auf Konten was da ist über gewissen Beträgen oder teure Einrichtungsgegenstände solltest du dich genau informieren inwiefern, die sicher sind vor dem Gerichtsvollzieher.
Wenn er schon ein P - Konto hat, kann auch bis zur Pfändungsfreigrenze nichts gepfändet werden, zumindest von seinem Konto nicht.
Hartz 4 ist unpfändbar in den Fall. Wenn in der Wohnung wertvolle Sachen sind können sie natürlich trotzdem gepfändet werden.
Mit der Sperrandrohung rennt man dann aber doch zum (bösen, bösen) Jobcenter und lässt es zahlen. Also alles halb so wild.