Bei Feuerwehreinsatz geblitzt?
Guten Tag, gestern wurden wir zu einem Feuer mit Menschenleben in Gefahr (war aber harmlos, kein Personenschaden) alarmiert.
Ich bin auf der Anfahrt innerorts bei uns auf der Hauptstraße (50 km/h erlaubt, besser aber 40 km/h) mit so knapp 60 km/h von einem mobilen Blitzer geblitzt.
Ich weiß das ja Feuerwehrleute auf der Anfahrt zum Getätehaus Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, aber was muss ich dann genau machen?
Meine Kamerraden können mir nicht weiterhelfen, weil sie noch nie auf der Anfahrt zum Gerätehaus geblitzt wurden.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
4 Antworten
Wenn man geblitzt worden ist, dann bekommt man ja ersteinmal einen Anhörungsbogen zugesandt. Da schreibst du hin, das du Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr bist und zu diesem Zeitpunkt Sonderrechte gemäß §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch genommen hast, weil die Alarmierung "Feuer mit Menschenleben in Gefahr" von der Leitstelle bestand. Am Besten, fügst du noch die Einsatznummer der Leitstelle bei, damit dies überprüft werden kann. Sofern vorhanden und datenschutzkonform, d.h. ohne das Name und Adresse erkennbar sind, umsetzbar, könntest du auch ein Foto deines Funkmeldeempfängers beifügen, auf dem ja auch die Daten stehen. Damit dürfte die Angelegenheit dann juristisch geklärt sein.
Mfg
Korrekt.
Ich würde dem Anhörungsbogen auch von vornherein gleich ein offizielles Schreiben des Wehrführers/Kommantanten/Einsatzleiters beilegen, der den Einsatz selbst, die sich aus dem Einsatzstichwort ergebende Dringlichkeit, Leitstellennummer usw. bestätigt. Dann bleiben in der Regel keine Fragen oder Zweifel.
Wenn der Bescheid kommt, Einspruch einlegen mit Hinweis auf deine Tätigkeit in der FF.
Wenn du den Bescheid bekommst, antwortest du darauf und erklärst die Lage. Sinnvoller Weise schreibst du da die Einsatznummer eurer Leitstelle (nicht die eurer Feuerwehr) mit drauf.
In aller Regel hat sich die Sache damit erledigt. Es gibt aber auch Bußgeldstellen die da nicht wirklich wissen was sie da tun, da kann es schon mal vor Gericht gehen.
Ganz einfach: Sobald du einen Bußgeldbescheid erhältst, legst du Widerspruch ein und weist auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten aufgrund der Alarmfahrt hin.
Richtig, das Übermaßverbot nach § 35 Abs. 8 StVO muss beachtet werden. Sonderrechte bedeuten nicht, so schnell fahren zu dürfen, wie man will.
So ist es
Ich werde regelmäßig von einem stationären Blitzer geblitzt und hab mich daran schon gewöhnt.
Muss halt nur aufpassen, wenn ich da mit meinem eigenen Auto unterwegs bin - ohne blaue Fackeln auf dem Dach....
Manchmal ist es nicht ganz so einfach und beschäftigt das Gericht - ein interessanter Bericht dazu:
https://www.rheinpfalz.de/politik/rheinland-pfalz_artikel,-denkzettel-f%C3%BCr-feuerwehrmann-_arid,225974.html