Behindertenparkplatz nächsteWoche im Parkverbot. Was tun?

2 Antworten

Hallo,

ich gehe davon aus, dass der Parkplatz wie folgt ausgeschildert ist und sich auf der Fahrbahn befindet.

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In Anlage 2, lfd. Nr. 61 StVO ist folgendes festgelegt:

"Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben."

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In diesem Fall wird also auch dein Parkplatz aufgehoben und du darfst in diesem Bereich nicht parken.

 - (Straßenverkehrsordnung, parken, Verkehrsregeln)  - (Straßenverkehrsordnung, parken, Verkehrsregeln)

Ja. Aus irgendeinem Grund muss auch dieser Parkplatz frei sein. Sonst wird dein Auto abgeschleppt.