Darf man in dieser Situation dort parken?

1 Antwort

Da das Haltverbot zeitlich eingeschränkt war, kann ich mir nicht vorstellen, dass es dazu diente, die Plankenüberbrückung frei zu halten. Die müssten ja rund um die Uhr freigehalten werden. Ich denke daher, dass es eher dazu diente, die Bauarbeiten zu ermöglichen (z.B. um dort einen Mini-Bagger zu verwenden).

Das Freihalten der Plankenüberbrückung dürfte über § 1 Abs. 2 StVO laufen:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Der Paragraf gilt rund um die Uhr und dient hier als Auffangtatbestand. So wie man Grundstückszufahrten freihalten muss, muss man auch Hauseingänge freihalten.

Auch das Verweisen auf eine andere Zugangsmöglichkeit macht das Parken nicht rechtmäßig. Der Grundstücksnutzer darf sein Grundstück beliebig nutzen und dazu gehört auch, frei zu wählen, welche Zugangsmöglichkeit er nutzt. Es könnte aber dazu führen, dass lediglich ein Knöllchen, aber kein Abschleppen erfolgt.


7duerr 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 22:29

Danke. Ich lese das mal nach.