Bedeutung der kommenden Wahlen?

1 Antwort

Bundesweit haben Landtagswahlen bestenfalls Signalwirkung für die regierenden Parteien und diese können sich dann anhand der Ergebnisse mal überlegen, ob ihr Weg dem Wählerwillen entspricht.

Ansonsten ist die Auswirkung einer Landtagswahl eben auf der Landesebene verortet, sprich die Landesregierung wird sich neu zusammensetzen und die dann auf der Landesebene geltenden Gesetzgebungen entsprechend während der folgenden Legislaturperiode bestimmen.
In diesem Fall gilt das eben für Sachsen und die dortige Bevölkerung respektive die dortigen Behörden und Schulen z.B. (Schulrecht ist z.B. ein klassisches auf Länderebene verortetes Gebiet). Wobei generell gilt "Bundesrecht bricht Landesrecht", also könnte eine Landesregierung zwar Regelungen treffen, die auf Bundesebene nicht zulässig sind, aber diese würden dann eben keine Rechtswirkung erlangen.
So ist in Hessen unter Anderem z.B. theoretisch die Todesstrafe noch möglich, aber qua Bundesrecht und sogar qua Grundgesetz eben dennoch verboten.

Um auf das ja derzeit so beliebte AfD-Thema auch zu antworten:

Die AfD wird warscheinlich durchaus starke Ergebnisse in Sachsen erzielen und dann eben ihren Platz in den Reihen des Landtages einnehmen und dann eben aus ihrer Perspektive an der politischen Willensbildung mitwirken, so man sie nicht - wie das ja in bisher üblicher Weise und in meinen Augen absolut verfassingswidriger Form - dabei ausschließt.
Nach aktuellen Prognosen und Umfragen geht sie sogar als stärkste Kraft aus den Wahlen hervor und wird dann kaum noch wegzudenken sein, da sie entweder als nahezu alleinige Opposition gegen alle anderen Parteien agieren müsste (Chaos pur, da dann viel zu viele Köche den Brei verderben) und auch vieles blockieren könnte oder eben mit einer anderen Partei als Koalitionspartner die Regierungsbank besetzen wird. Ich bin mal gespannt.


SaxaRubra  29.08.2024, 18:13

In einem Detail muss ich dir widersprechen: Die Todesstrafe in Hessen ist abgeschafft. Dazu gab es 2018 eine Volksabstimmung.

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LordofDark1981  29.08.2024, 18:15
@SaxaRubra

Das stimmt. hab ich auch gerade gesehen. Danke für den Hinweis.

De facto hat es ja keine wirklichen Auswirkungen durch den Föderalismus, aber gut, dass die Hessen dann mal in der Gegenwart angekommen sind :)

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LordofDark1981  29.08.2024, 18:21
@SaxaRubra

Ich lasse es dennoch mal im Text, weil es ein gutes Beispiel für das Prinzip "Bundesrecht bricht Landesrecht" ist und ja trotz der (dann wohl bis 2018 geltenden) Landesverfassung, die die Todesstrafe vorsah das Grundgesetz mit seinem Verbot der Todesstrafe eben das Landesrecht "bricht" und daher dennoch in Hessen als Teil der BRD keine Todesurteile verhängt oder vollstreckt wurden. Die Änderung 2018 hat dann de facto nur sowieso geltendes Recht in der Verfassung des Landes "Hessen" verankert, aber keine Rechtspraxis verändert.

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SaxaRubra  29.08.2024, 18:23
@LordofDark1981

Die Volksabstimmung war notwendig um die Verfassung zu ändern. In der Hessischen Verfassung ist das so geregelt, dass es für Verfassungsänderungen generell eine Volksabstimmung braucht. Weil man sich nicht so recht getraut hätte dem Volk diese Frage vorzulegen und weil es ja de facto eh keine Auswirkung hatte, stand die Todesstrafe noch so lange in der Verfassung. Zum Glück ist dieser Schönheitsfehler aber inzwischen beseitigt.

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LordofDark1981  29.08.2024, 18:27
@SaxaRubra

Da sieht man aber dann mal wieder, wie sehr die herrschende Kaste "dem Pöbel" dann doch misstraut, wenn sie selbst bei so etwas Essentiellem das politische Mittel des "Nachfrage" (Volksabstimmung) zögerlich und bestenfalls mit der Kneifzange anfasst.

Gutes Beispiel dafür, warum der Artikel 146 GG noch nicht umgesetzt wurde und man Seitens der Politik immer - wahrheitswidrig - behauptet, dass Volksabstimmungen auf Bundesebene vom Grundgesetz nicht vorgesehen sind, obwohl sie es genau DORT ja sind.

Aber stimmt. Wär schon peinlich gewesen, wenn die Hessen dann gesagt hätten "wir hätten aber gerne den elektrischen Stuhl" oder so :)

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