Darf ich das Auto von mein Freund fahren?

4 Antworten

Wenn dein Freund bei seiner Versicherung keine weiteren Fahrzeugnutzer ausgeschlossen hat, kannst du dessen Wagen selbstverständlich auch fahren.

Die KFZ-Haftpflicht reguliert die Schäden Dritter, also nicht die eigenen.

Es ist auf jeden Fall immer gut, wenn vorher darüber gesprochen wurde, wie ggf. mit Unfallfolgen umgegangen wird.

So könnte es z.B. passieren, dass jemand mit seinem Wagen das parkende Auto beschädigt und sich einfach aus dem Staub macht. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, bleibt der Geschädigte in der Regel auf den Kosten sitzen.

Verlangt dein Freund in diesem Fall trotzdem, dass du die Reparatur bezahlst, weil du dir das Auto geliehen hast. Oder trägt er die Kosten, weil du keine Schuld am Unfall hattest.

Man muss sicher nicht alles kaputt diskutieren, doch vor dem Hintergrund, dass u.U. hohe Kosten entstehen können, ist deine Frage durchaus gerechtfertigt.

Gut zu wissen:

Muss die Versicherung deines Freundes nach einem Unfall zahlen, wird sie die Versicherungsbeiträge des Halters erhöhen. Dein Freund zahlt dann also etwas mehr als vor dem Unfall.

Meine persönliche Meinung ist:

Auto fahren kannst du, ansonsten hätte man dir den Führerschein nicht gegeben. Unfälle werden nicht nur durch Fahranfänger verursacht.

Wenn dem so wäre, würden Autovermietungen ihre Fahrzeuge nicht an junge Fahrer vermieten.

Rechtlich ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der einem anderen einen Schaden zugefügt hat.

Wer sein Auto verleiht nimmt in Kauf, dass es auch zu einem Unfall kommen kann.

Möglich, dass dies im Streitfall zivilrechtlich berücksichtigt würde und die Kosten anteilig zu tragen sind z.B. 3/5 für dich und 2/5 für deinen Freund.

Dann müsstest du als 60 % und dein Freund 40 % übernehmen.

Sicher ist das aber nicht. In Deutschland gilt das Verursacherprinzip.

Das Auto ist versichert, die Versicherung wird fremden Schaden auch ersetzen - nur was danach kommt, kann hier niemand abschätzen - da niemand die Versicherungsbedingungen kennt.

Wahrscheinlicher halte ich es, dass die Versicherung des Autos auf Fahrer über 23/25 Jahren begrenzt wurde.

Es gibt eine einfache Alternative- bis morgen warten und Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.

Je nachdem wie alt dein Freund ist - mein erstes Auto war über meine Eltern versichert und mir nur zur Nutzung überlassen.

Ja klar doch, da ja immer das Auto versichert ist und nicht die Personen ;-))

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

goldengamer2 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 20:46

aber was ist wenn ich ein Unfall baue?

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goldengamer2 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 20:49
@siola55

ich bin ja dann gefahren, aber was ist nun wenn ich eine Person verletze?

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siola55  12.08.2021, 20:52
@goldengamer2

Dafür gibt es doch gerade die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto - egal wer damit fährt ;-))

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Kommt auf seine Versicherungsmodalitäten an.

Ist das Auto so versichert, dass nur er als Fahrer eingetragen ist, dann darf er das Auto nicht verleihen.

Ist es so versichert, dass auch Andere fahren dürfen, dann kannst du das Auto nehmen.


siola55  12.08.2021, 21:41

Wo bitte soll denn so ein Unsinn stehen - bitte mal eine vernünftige Quellenangabe...

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siola55  12.08.2021, 21:00

Da irrst du dich zum Glück lieber Munga01,

sobald jemand den Führerschein hat kann diese Person mit x-beliebigen Autos fahren, weil ja immer das Auto versichert ist ;-))

Die Kfz-Versicherung ist doch keine Personenversicherung!!!

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Mugua  12.08.2021, 20:36

Er weiß das, sie weiß das auch, und du wüsstest das auch, wenn du die Frage gelesen hättest.

 und bin nicht in seiner Versicherung mit drinnen.
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Munga01  12.08.2021, 20:38
@Mugua

Ich habe einfach nur versucht, es verständlich zu formulieren, da die Fragestellerin die Zusammenhänge nicht zu begreifen scheint.

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