Laut STVO ist ein kurzes Aufblinken der Lichthupe unter dieser Bedingung nicht erlaubt.
Gemacht wird es trotzdem, da es als ein solches Zeichen zum Geben der Vorfahrt, bzw. zum Verzicht der eigenen Vorfahrt gewertet wird. Oder eben als kurzen Dank wenn ein anderer dies gemacht hat.
Dies ist eine Kommunikation unter Autofahren, welche zum Teil selbst die Polizei verwendet und versteht. Aber theoretisch musst du nur an den falschen geraten...
Solltest du dich gerade in der Fahrschule befinden, dann mach es lieber nicht, vor allem mach es nicht bei der Prüfung.