Darf man mit einem koreanischen Führerschein in Deutschland Auto fahren??
Darf man mit einem koreanischen Führerschein in Deutschland Auto fahren? ? Korea hat wie Deutschland rechtsverkher
5 Antworten
Zeitlich begrenzt als Gast im Land
er ist zu Besuch und hat KEINEN internationalen FS dabei - darf er nicht.
seinen FS kann niemand lesen. Das ist das Problem
Wer ein bisschen Ahnung hat, kann ihn lesen. Zumindest das, was er lesen können muss.
genau das.
selbst der deutsche FS ist nicht überall ohne Internationalen anerkannt.
da sollte man sich vorher immer informieren.
es sind Beide mitzuführen.
Hab auch grade nochmal mit der koreanischen Botschaft telefoniert deine Aussage ist richtig :) danke
Ich habe eine Thailänderin in der Nachbarschaft. Die hat mir erzählt, das sie ein halbes Jahr mit ihrem FS in Deutschland fahren darf. Gilt wahrscheinlich auch für Korea
Hab grade mit der koreanischen Botschaft telefoniert er muss einen internationalen beantragen weil hier ja keiner koreanische lesen kann schon der internationale ist Dan auf englisch
Ein halbes Jahr darf er hier fahren.
Grade erst deine infoquelle gesehen srry bist du sicher? Die Botschaft sagte was anderes
Zu 100%. Ich arbeite in einer Führerscheinbehörde, und das ist gängige Praxis. Ich habe auch noch von keinem Fall gehört, dass jemand belangt wurde, weil er keinen Internationalen Führerschein dabei hatte.
Aber wenn er sich damit sicherer fühlt, kann er sich natürlich einen ausstellen lassen. Schaden kann es nicht. In Deutschland werden alle drei Abkommen anerkannt, obwohl es nur das letzte von 1968 auch ratifiziert hat.
Ok ich wunder mich halt wie das geht den die Behörden /Polizei ja kein koreanische lesen können
Wie ich zu einem anderen Kommentar schon schrieb: Mit ein bisschen guten Willen lässt sich das Wesentliche erkennen. Das südkoreanische Recht (ich nehme mal an, wir reden vom Süden) ist dem EU-Recht in Sachen Führerschein recht ähnlich. Ich kann lesen, welche Klassen er hat, wann der Führerschein ausgestellt wurde, wann er geboren wurde, und wenn es kein Koreaner ist, könnte ich auch seinen Namen lesen.
Nop darf er nicht habe eben bei der koreanischen Botschaft nachgefragt er braucht einen internationalen führerschein
§ 29 (2) der FeV sagt:
Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, Artikel 24 und Anlage 10 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 (Vertragstexte der Vereinten Nationen 1552 S. 22) oder nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein nachzuweisen.
Auf deutsch: Wer einen Internationalen Führerschein vorlegt, muss auch den nationalen Führerschein vorlegen. Der reichte aber auch allein aus. Sonst würde dort nicht "oder" sondern "und" stehen.
Bei ausländischen Führerscheinen, die nicht in der EU ausgestellt wurden, ist eine Umschreibung nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland vorgeschrieben.
Nein, nicht mehr. Er darf ein halbes Jahr fahren und kann so lange noch umschreiben, wie der Führerschein nach koreanischem Recht gültig ist.
So ganz genau habe ich das nicht mehr in Erinnerung, muss in der Zeit um 2013 gewesen sein.
Das heißt er müsste einen internationalen also quasi übersetzten beantragen?