Ausziehen Kündigungsfrist?

4 Antworten

Die Kündigungsfrist steht im Mietvertrag.

Wenn du einen Nachmieter findest und der einen neuen Mietvertrag abschließt kannst du normalerweise früher raus. Vielleicht hat der Vermieter aber auch selbst schon einen Interessenten.

Das im Vertrag ist natürlich rechtlich bindend, der Vermieter kann darauf bestehen, aber wenn ihr euch gegenseitig einig werdet könnt ihr das auch flexibel regeln. Einfach mal mit dem Vermieter reden.


Gerhart  24.09.2024, 16:58

Für den Mieter gilt immer die gesetzliche Kündigungsfrist vo drei Monaten, Etwas anderes kann auch nicht im Mietvertrag stehen, außer, du hast mit dem Vermieter eine kürzere Kündigunsfrist vereinbart.

anitari  24.09.2024, 16:51
Das im Vertrag ist natürlich rechtlich bindend, ...

Nur wenn es nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraummietveräge beträgt 3 bzw. knapp 3 Monate, Eine längere Frist kann nicht vereinbart werden bzw. wäre unwirksam.

Wenn der Vermieter nicht bereit ist einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen muß man ggf. 1 - 3 Monate für 2 Wohnungen Miete zahlen.

Nachmieter kann man vorschlagen. Akzeptieren muß der Vermieter keinen.

Entweder du findest einen Nachmieter oder du zahlst doppelt. Der Vermieter will nicht ohne Kohle da stehen.

Ich suche gezielt nach Wohnungen, die erst nach meiner Kündigungsfrist frei wären.

Die ges. Kündigungsfrist beträgt 3 Monatge und ja, Sie würden ggfs. doppelt zahlen.