Warum ist es sinnvoll als Abgeordnete des Bundestages die Wünsche der Fraktion zu berücksichtigen?
Man darf laut Artikel 38 (1) selbst entscheiden, wie man handelt/entscheidet. Aber wieso sollte man manchmal auf seine Fraktion hören?
4 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Selbstverständlich gilt Artikel 38 (1) im Zweifel immer. Wenn ein Abgeordneter entgegen der Fraktionsweisung stimmt, ist seine Stimme natürlich gültig. Er läuft nur Gefahr, dass er bei der nächsten Wahl nicht mehr von seiner Partei aufgestellt wird. Schließlich hat er ja für eine Partei kandidiert.
Weil man sich dann Feinde in den eigenen Reihen macht.
Weil man bei der nächsten Wahl wieder aufgestellt werden will.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Politik
Meist herrscht Fraktionszwang, der nur bei bestimmten Abstimmungen aufgehoben wird.