Anhörung zu Überzahlung von Jobcenter?

4 Antworten

Wenn es tatsächlich zu einer Überzahlung gekommen ist und die das auch klar war bzw.ist, egal ob durch Eigenverschulden oder nicht, musst Du diese Anhörung nicht zwingend ausfüllen.

Dann wird das Jobcenter nach Aktenlage entscheiden, sollte auch so im Schreiben stehen.

Weshalb ist es denn zur Überzahlung gekommen ?


Fark72 
Fragesteller
 25.12.2021, 17:16

weil ich ein Minijob arbeite. Aber ich habe mich für Arbeitslosengeld gemeldet und ist schon geändert.

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isomatte  25.12.2021, 17:25
@Fark72

Wenn Du dem Jobcenter nachgewiesen hast was Du im Zeitraum der Rückforderung verdient hast und wann Du es aufs Konto bekommen hast, dann kann das Jobcenter auch nach Aktenlage entscheiden.

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Es kommt darauf an ...

Wenn es klar auf der Hand liegt, dass das Jobcenter zu viel gezahlt hat (z. B. noch Leistung für den Monat der Arbeitsaufnahme), dann brauchst du nichts weiter zu tun, als zurückzuzahlen.


DerHans  26.12.2021, 11:20

Dabei kommt es darauf an, WANN die erste Gehaltszahlung auf dem Konto war.

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Was glaubst Du, wofür der Fragebogen da ist? Ehrlich, wenn ich solche Fragen lese ...

Das Jobcenter will wissen, wie(so) es zu der Überzahlung kam, sofern dies nicht eh klar ist. Die Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Du kannst auch hin gehen und es zur Niederschrift abgeben.

Man gibt dir eine Chance, es zu erklären. Dann musst du vielleicht NICHT alles erstatten.