Wurde mit 16 km/h zu viel geblitzt?ANHÖRUNG IM BUSSGELDVERFAHREN?
Da ich mit sowas nie zu tun hatte ,die Erste Frage ist Warum da kein Betrag steht was ich zahlen soll, die zweite Frage wäre warum da steht das ich zu einer Anhörung gehen muss und die letzte wieso habe ich ein Fragebogen bekommen und ist das Pflicht auszufüllen oder muss man die Sachen nur ausfüllen wenn man zu einer Anhörung gehen möchte ?
Vielen Dank
4 Antworten
Mit dem Anhörungsbogen wird von der Bußgeldbehörde deinem Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs genüge getan. Sie müssen dir daher diesen Anhörungsbogen schicken, bevor sie einen Bußgeldbescheid erlassen können. Da du dich aber nicht selbst belasten musst, bist du nicht verpflichtet, diesen auszufüllen und zurückzuschicken. In den allermeisten Fällen ist es auch ratsam, das nicht zu tun. Denn die Bußgeldbehörde muss dir die Schuld nachweisen, du musst nicht nachweisen, dass du unschuldig bist. Du musst aber Angaben zur Person machen, wenn die Bußgeldbehörde deine Personalien nicht schon hat oder diese unrichtig sind und sie ein berechtigtes Interesse im Rahmen des Bußgeldverfahrens daran hat.
Du wurdest als Halter des Kennzeichens angeschrieben, um die Identität des Fahrers zu klären. Wenn der Betroffene bekannt ist, bekommt dieser auch den Bussgeldbescheid mit dem entsprechenden Betrag zugestellt.
Nein, du kannst auch einfach gar nichts machen.
Würde ich so tun.
Nur Anhörung wenn du nicht zahlen willst . Da muss aber eigentlich ein Betrag stehen . Bei mir zubindest immer. Hab’s geschafft an drei Tagen hintereinander in einer 30 er Zone, die ich gefühlt immer langsam fahre, geblitzt zu werden 😂 also gefühlt geschlichen.
Wenn ich jetzt nichts zurückschicke kriege ich dann bald noch ein Brief wo dann meine Strafe angegeben ist also der Betrag den ich zahlen muss , denn in diesen Briefen steht keine Geldstrafe ?