Jobcenter Überzahlung?

6 Antworten

Natürlich hättest du dem Jobcenter mitteilen müssen, dass du ab Oktober wieder erwerbstätig bist.

Meines Wissens hättest du dann beim JC ein Darlehen beantragen können, das in den Folgemonaten vom Arbeitslohn hätte zurückgezahlt werden müssen


Kyioqt 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 09:57

Sehr merkwürdige herangehensweise. Dann kann ich von meinem Lohn ja wieder nicht vernünftig Leben, weil ich Monatliche Raten zurückzahlen müsste.

0

Arbeitslosengeld 2 wird vorschüssig bezahlt.

Die Zahlungen, die Ende September/Anfang Oktober gekommen ist, war für den Oktober.

Im Oktober warst du aber nicht mehr arbeitslos. Das heißt, diese Zahlung steht dir schon nicht mehr zu.


DerHans  20.12.2021, 10:11

Freibeträge müssen noch berechnet werden.

0

Wenn Du für Oktober noch ALG 2 bekommen und im Oktober Dein erstes Geld vom Arbeitgeber bekommen hast, dann kann es in der Tat zu einer Überzahlung gekommen sein.

Wenn der anrechenbare Teil Deines Einkommens betraglich das Jobcenter-Geld überstieg, dann kam eine Überzahlung zustande.

dass sie anhand des Datenabgleiches meine Beschäftigung herausgefunden haben

Das klingt danach, als ob Du Deine Arbeitsaufnahme dem Jobcenter nicht zeitnah gemeldet hättest. Das wäre nicht gut.

Es gilt das Zuflussprinzip !

Wenn Du Ende September nochmal ALG - 2 bekommen hast, dann war dieses als Vorleistung für den Oktober, hast Du dann dein erstes Einkommen noch im Oktober auf dein Konto bekommen, dann war das anrechenbares Einkommen.

Dementsprechend ist es dann zu einer Überzahlung gekommen und das Jobcenter fordert diese zu Recht von dir zurück.

Kannst dann nur versuchen einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.

Wenn Ende Oktober der Lohn zugeflossen ist, ist die Überzahlung richtig. Sollte der Lohn erst im November zugeflossen sein, musst du das nachweisen.