Als Arbeitslosengeld 2 Bezieher Gewinne von Glücksspielen, die aufs Bankkonto gezahlt werden, wird das zu melden sein?
Also es ist aber mehr oder weniger ein Hobby und kein Beruf wo man sich einen festen Einkommen generiert, ich denke auch hart4 Leute haben das Recht auf ein Hobby wie Poker spielen online und sich bisschen Taschengeld zu machen, solange man nicht mit seinem ompletten hartz4 das macht sondern vom ersparnis, dann sollte das doch okay sein als Hobby sowas machen zu dürfen, muss man allen ernstes sowas melden dem Amt? Meldet die Bank das weiter, wenn da jeden Monat 200 300 Euro aufs Bankkonto landet, obwohl denen bekannt sein wird das der jennige vom Amt lebt weil da vom Amt immer was überwiesen wird?
Im Durchschnitt verliert man bei Glücksspielen mehr, als man gewinnt. Ist das in deine Rechnung miteingeflossen?
Poker spielen ist kein Glücksspiel sondern ein Geschicklichkeitsspiel, wenn ich wollen würde könnte ich davon leben, möchte ich aber nicht, betrachte es als Spaß für hin und wieder
7 Antworten
Natürlich darfst Du spielen, mußt jedoch jeden Gewinn melden.
Zudem werden Spielgewinne nach meiner Kenntnis zu 100% auf das ALG 2 angerechnet.
Ein wirklichen Vorteil hast Du also nicht davon. Es sei denn, daß Du mal größere Beträge gewinnst. Dann brauchst Du kein ALG 2 mehr :)
Meldet die Bank das weiter, wenn da jeden Monat 200 300 Euro aufs Bankkonto landet, obwohl denen bekannt sein wird das der jennige vom Amt lebt weil da vom Amt immer was überwiesen wird?
Du solltest Dir solche Fragen gar nicht erst stellen :)
Solche Gewinne gelten als sonstige Einkommen, man kann dann zunächst einmal auf Nachweis min. den Einsatz in Abzug bringen, den man für den Gewinn aufbringen musste.
Hat man sonst kein Einkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, kann man für jeden Monat der Anrechnung min. 30 € Versicherungspauschale geltend machen.
Eine Anrechnung darf im Regelfall nur auf 6 Monate Bezugszeitraum erfolgen und zwar dann, wenn dieser Gewinn im Leistungsbezug erfolgt und bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen würde.
Dann muss der Gewinn zwingend auf 6 Monate verteilt auf die Leistungen angerechnet werden, dann käme man zusätzlich zum Absetzen des Einsatzes auf min. noch 6 x 30 € Versicherungspauschale die abgezogen werden könnten.
Sicher ist das zu melden und nicht nur das, es muss unaufgefordert auch nachgewiesen werden und wird dann entsprechend den Verordnungen des SGB - ll mindernd auf deinen Bedarf angerecht.
Gewinne gelten als anrechenbares Einkommen. Und das ist zu melden oder man muss mit den anstrengenden Folgen leben, wenn es heraus kommt. Das kann bis zu einer Anzeige wegen Sozialbetrug gehen, das Amt hier im Ort macht das grundsätzlich immer.
Du musst regelmäßig Auszüge einreichen. Dann sehen die genau, was monatlich eingeht. Die Hilfe wird dann entsprechend gekürzt bzw. ein Rückforderungsbescheid erstellt. Vorher gibt es aber noch eine Anhörung.
Ja, muss man.
Nein, tu sie nicht.
Am besten auf ein separates Konto auszahlen.
Wie meinst du das mit separaten Konto? Bin bei der Postbank.
Den kann ich aber nur dann bei der Postbank machen wo ich bin? Das wird doch keinen Unterschied machen
Bist du vom Fach? Deine Antwort klingt professionell. Und das ist genau der richtige Ansatz: Wenn man Hartz4 bezieht, stellt man solche Fragen seinem Sachbearbeiter, damit man eine 100% verlässlich Antwort bekommt.