Pferde anmelden Außenbereich?

4 Antworten

die kümmern sich darum, da kannst du Gift drauf nehmen. Nicht nur die, sondern auch die untere Wasserbehörde, das Ordnungsamt und so weiter und so weiter. Und wenn da was nicht erlaubt ist, machen die dir den Stall schneller zu, als du "aber" sagen kannst,

Ganz ohne zu melden:

der Förster, der Jäger, die Wanderer, die Bauern, das Umwelt-, das Ordnungs-, das Bauamt, untere Wasserbehörde, steigen Dir bei Bedarf auf die Füße.

Unter anderem ggf. auch über die Meldung ans TSK/Vamt, ergeht eine Meldung ans Ordnungsamt, spätestens bei einer Anordnung sind die mit im Boot.

Das Hauptproblem ist unter anderem, jeder der Beteiligten kann Dir die Haltung untersagen. Warum sollte man dieses Risiko eingehen?

Die Strafen: TSK bis zu 50 000 Euro, Wasserbörde bis 50 000 Euro, Umweltamt bis zu 50 000 Euro, Bauamt bis zu 5 000/ bzw. 50 000 Euro. Die werden unter Umständen einzeln auf Dich zukommen.

So durfte ein Nachbar, vor gut 4 Jahren, für das Einstellen der Pferde seiner Verwandtschaft gute 19 500 Strafe zahlen und den Offenstall fast gänzlich abreißen.


Peachy999 
Beitragsersteller
 19.09.2023, 19:28

Naja bei der tsk und vetamt sind wir nun gemeldet. Der Stall dort steht seit 30 Jahren gebaut haben wir schon mal nichts. Was hat die wasserbehörde und Umweltamt damit zutun ? Der Mist wird auf einem Hänger geladen und zum Bauern gefahren

Baroque  19.09.2023, 19:44
@Peachy999

All den Behörden musst du vorab anmelden, damit sie vorab von dir Auskunft einholen können, wie du z. B. das mit dem Mist machen wirst, den ausbringenden Landwirt z. B. zum Bodengutachten verpflichten, wenn er damit Schwellen überschreitet, ...

Bestandschutz für den stehenden Stall gibt's bei Denkmalschutz, ansonsten bestenfalls, wenn du derselbe Landwirt bist, der ihn erbaut hat. Wenn du deine Nachweise, Anmeldungen etc nicht erbringst, hilft es dir nicht mal, wenn es eine Generation vorher in der Familie war.

Da haben sich schon mehr gewundert, die einfach so gemacht haben ohne den Ämtermarathon vorher zu laufen.

Peachy999 
Beitragsersteller
 19.09.2023, 22:02
@Baroque

Habe jetzt gesagt bekommen dass man bei privater pferdehaltung nichts genehmigen lassen muss. Nur bei Gewerbe. Wenn man Pech hat kommen sie wohl oder sie dulden es

StRiW  19.09.2023, 22:29
@Peachy999
Wenn man Pech hat kommen sie wohl oder sie dulden es

Aus dem Grunde lässt man ja sich die Haltung genehmigen auf Antrag, dann können darf man mit jeweiligen Auflagen die Tiere halten, legal.

Eine Duldung kann jederzeit entzogen werden.

Die Aussage mit der Genehmigung ist im übrigen Falsch. Auch privat muss über die Behörden gehen, nur braucht dieser keine Genehmigung nach §11. Für die Miststelle und Nutzung ggf. Sogar für das Aufstellen des Zaunes schon eine Baugenehmigung.

Der Landwirt zum Beispiel nicht.

Peachy999 
Beitragsersteller
 19.09.2023, 22:53
@StRiW

Gilt das auch für Die Zäune zum stecken ?

Baroque  20.09.2023, 07:06
@Peachy999

In der Regel darf im Außenbereich nicht ohne Genehmigung umzäunt werden.

Ah, nach der 10. Frage dazu spuckst du mal aus, dass du Angst hast, dass da keine Pferde gehalten werden dürfen. Warum? Ist das mitten in einer Siedlung? Mitten im Naturschutzgebiet?

Nachfragen hilft, beim Katasteramt und ähnlichen Institutionen, auch beim Vetamt an sich. Aber halt direkt dort an der Quelle. Merkst ja selbst, dass hier nicht die Antworten erscheinen, die dich direkt weiterbringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Allergikerpferd, Selbstversorgung

pony  18.09.2023, 22:47

da ist das ordnungsamt oder das landratsamt zuständig, nicht das vetamt.

Peachy999 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 22:53
@pony

Arbeiten die nicht zsm ? Also geben die die Daten weiter ? Oder hat das Ordnungsamt mkt den nicht viel zu tun. Habe ja nichts zu verheimlichen nur machen die einen sowas gerne mal kompliziert

Punkgirl512  18.09.2023, 23:18
@pony

Das Vetamt könnte allerdings durchaus an die richtigen Stellen verweisen.

Peachy999 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 22:55

Nein es ist außenbereich. Neben einem Gewerbegebiet das aber etwas weiter weg ist. Direkt neben uns ist ein reiterpark. Damals waren auf dem Hof bei uns Einsteller und die mussten dort gehen deswegen habe ich Angst. Kann aber auch sein weil jemand ohne Gewerbe verpachtet hat.

Punkgirl512  18.09.2023, 23:19
@Peachy999

Naja, ohne dort nachfragen kommst du wohl nicht weiter.

Spätestens wenn ein Pferd plötzlich stirbt, hast du sonst ein fettes Problem. Durchaus auch beim Ummelden der Pferde.

pony  19.09.2023, 13:16
@Peachy999

ich erinnere mich an die situation.

soll ich raten? die einsteller mussten gehen, weil die situation nicht mehr den aktuellen bestimmungen entsprach. der stall musste bestand verkleinern, weil er das gelände nicht mehr nutzen durfte.

früher oder später wird mal der reitstall gegenüber kontrolliert. und wenn sie gerade dabei sind, kontrollieren sie bei dir gleich mit. und weisst du was? ordnungsamt und landratsamt müssen sich nicht vorher anmelden.

Vet und TSK kümmert es nicht, ob du Pferde auf einem Grundstück hältst, auf dem du sie rechtlich gesehen uU gar nicht halten darfst.

Wen das aber durchaus kümmert ist deine Stadt, Gemeinde, Landratsamt. Und wenn da Pferdehaltung nicht erlaubt ist, du da nichts hast genehmigen lassen, Unterstand, befestigter Misthaufen (du musst auch dessen fachgerechte Entsorgung nachweisen), etc. dann kann das sehr unschön und teuer werden. Da ist das zusätzliche Bußgeld für fehlende Meldung beim Vet/TSK dein geringstes Problem.

Und wenn du denkst es merkt keiner ist das echt schon sehr naiv. Spätestens beim nächsten Kartographierungsflug bist du dabei... Und was, wenn mal was ist, die lieben Tierchen mal stiften gehen und es kommt raus, du machst das alles unter der Hand... viel Spaß mit Versicherungen und Co.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Peachy999 
Beitragsersteller
 19.09.2023, 19:40

Wieso unter der Hand ? Es ist unser Grundstück die Tiere sind versichert, bei der tsk und vetamt gemeldet. Wir selber haben dort nicjts gebaut und der Mist wird fachgerecht entsorgt. Es geht lediglich darum ob das Grundstück für pferdehaltung ausgelegt ist

StRiW  19.09.2023, 20:39
@Peachy999

Nur weil da schon ein Stall steht bedeutet nicht das Du ihn nutzen darfst.

Ich habe eine Jagdhütte im Wald, den wir gekauft haben, müssen abreissen wenn unser jetzige Pächter kündigen würde. Da wie diese für den ordentlichen Jagdbetrieb nicht benötigen. Liegt 400 Meter vom Hof entfernt

Peachy999 
Beitragsersteller
 19.09.2023, 21:59
@StRiW

Meinte damit auch eher dass wir dort nichts gebaut haben oder umbauen

StRiW  19.09.2023, 22:19
@Peachy999

Es geht um die gesamte Haltung, je nach Bereich, darf dort nur der Landwirt Pferde halten, egal wie alt der Stall ist. Je nach Baugenehmigung oder eben nicht, ist ein Stall privilegiert gebaut worden. Wechselt der Hof oder die Fläche den Besitzer und der neue Besitzer ist kein Landwirt, muss in der Regel zurück gebaut werden. (Trifft auch schon mal Reithallen)

Dein Problem ist unter Umständen die nicht genehmigte Miststelle, bzw. den nicht Nachweis der Einhaltung des Wirtschaftskreislaufgesetzes.

Das geile ist oft, selbst das Ordnungsamt bzw Vet Amt vergisst die Hälfte.

Zum Beispiel , die schriftliche Erklärung des Bauamtes über die Nutzung des Stalles, das keine Bedenken vorhanden sind.

Peachy999 
Beitragsersteller
 19.09.2023, 23:16
@StRiW

Könnten die was zu einem Steckzaun sagen ? Misthaufen haben wir nicht. Kommt direkt auf den Hänger und wird zum Bauern gebracht.

gibt es Strafen wenn man die dort einfach stehen hat auf eigenen Grundstück obwohl tsk und vetamt Bescheid weiß ? Also nur aufgrund dass sie auf der Weide stehen ?