Ist es strafbar, sich in Deutschland obdachlos zu melden, wenn man eine Wohnung hat und Bürgergeld bezieht?
Mal angenommen, man ist seit Jahren beim Amt. Man bleibt in seiner Wohnung und bezieht weiter Bürgergeld und ist für das Amt auch erreichbar. Dann meldet man sich obdachlos, weil man nicht für den Gerichtsvollzieher und Schuldner etc. erreichbar sein will. (Für das Amt bleibt man trotzdem erreichbar und man bleibt in der Wohnung.)
Ist das strafbar oder Betrug?
Kann das ein Bußgeld geben?
Kann man doch eh nicht bezahlen.
Kann sowas rauskommen?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Thiazi/1700043415012_nmmslarge__0_0_1328_1329_204fdb361bf917157bcc006aca8316c9.jpg?v=1700043415000)
Ohne ein Rechtsexperte zu sein bin ich mir ziemlich sicher dass das strafbar ist.
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Natürlich ist ein Verstoß gegen das Melde Gesetz strafbar
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Die Ämter arbeiten in vielen Dingen zusammen. Das ist eine saudumne Idee. Und natürlich nicht erlaubt.
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Das ist unsinnig. Wenn du für das Jobcenter erreichbar bist, bist du auch für Gerichtsvollzieher erreichbar.
Mach dich sauber, regel deine Schulden
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Selbstverständlich ist das Betrug und strafbar. Man müsste das Geld zurückzahlen, das man ergaunert hat und zusätzlich natürlich eine Strafe samt der Schulden plus Zinsen. Und es kann ggf Gefängnis geben, wenn man Strafen nicht zahlen kann.
Aber ich frage mich wie das gehen soll. Wenn man sich als obdachlos meldet, wird logischer Weise die Wohnung nicht bezahlt. Und wenn man in der Wohnung bleibt, sie bezahlt wird, finden Gerichtsvollzieher einen Problemlos.