Kann man vom Jobcenter belangt werden wenn man eine Ortsabwesenheit während der Ortsabwesenheit beim Amt meldet?

2 Antworten

Eine Ortsabwesenheit muss im Regelfall vorher schriftlich und formlos beim zuständigen SB - beantragt werden.

Wird diese nicht bewilligt, weil man sich z.B.in einer Maßnahme befindet oder ein Beginn kurz bevorsteht, dann würde es vom Jobcenter selbst für die ersten 21 Tage pro Jahr keine Leistungen geben bzw.dann entsprechend zurück gefordert werden, wenn man dann ohne Bewilligung dennoch vereisen würde.

Aber selbst wenn sie bewilligt wurde, kann dies pro Jahr für max. 42 Tage erfolgen, aber bezahlt würden nur die ersten 21 Tage.

Würde man länger als 6 Wochen ortsabwesend sein, bestünde nicht einmal Anspruch auf die Zahlung der 21 Tage, dann hat man ein großes Problem.

Na du kannst telefonisch deinen Urlaub verlängern bzw. Dies beantragen. Du musst sonst aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst bekommst du keine Leistung. Wenn du 6 Wochen Urlaub im Nachhinein meldest oder erwähnst, bekommst ärger bzw werden die dich zur Kasse bitten.