Ablöse der Küche bei Eigentümer- & Mieterwechsel?
Hallo zusammen,
Ich bin Bewohner einer Mietwohnung und habe vor 3 Jahren die Küche von meinem Eigentümer (welcher somit mein VORmieter ist), abgelöst.
Die Küche gehört mittlerweile also mir.
Nun kommen zwei Besonderheiten zeitgleich zusammen:
- Der Vermieter wird die Wohnung spätestens zum Juni/Juli verkaufen. Ein Eigentümerwechsel findet also statt, ein neuer Eigentümer ist jedoch noch nicht gefunden.
- Ich selber habe nun ebenfalls Aussicht auf Eigentum und werde zum Juni in dieses Objekt ziehen (ist sicher) und die Mietwohnung kündigen. Es findet zusätzlich also auch ein Mieterwechsel statt.
Nun frage ich mich, wem ich meine Küche verkaufen soll, wenn ich zeitgleich zum Verkauf ausziehe.
Muss sich der aktuelle Eigentümer ab meiner Kündigung zum einen Nachmieter bemühen? Sollte er vielleicht, denke ich?
Hat jemand mit so einer Situation Erfahrungswerte?
Viele Grüße!
4 Antworten
Muss sich der aktuelle Eigentümer ab meiner Kündigung zum einen Nachmieter bemühen?
Nein, das muss er nicht. Es liegt ganz in seinem Ermessen. Er kann auch entscheiden, die Wohnung ohne Mieter einem neuen Eigentümer zu übergeben, sodass sich dieser dann einen neuen Mieter sucht. Es kann aber auch sein, dass der neue Eigentümer selber einziehen will. Es gibt viele Möglichkeiten, wie es sich entwickeln kann.
Hintergrund der Frage ist vermutlich, dass Sie die Küche gern einem neuen Mieter verkaufen möchten. Das kann man wie oben gesagt nicht vorhersehen ob das klappt. Am Besten ist, Sie sprechen mit Ihrem Vermieter über das Anliegen um zu erfahren was er vor hat.
Nun frage ich mich, wem ich meine Küche verkaufen soll
Dem, der sie haben will. Bei mehreren Interessenten dem, der am meisten dafuer bezahlt. Es kann aber auch sein, dass sie niemand haben will. Dann kannst du sie vielleicht kostenlos drin lassen (wenn der Vermieter damit einverstanden ist) oder du musst sie ausbauen und mitnehmen oder entsorgen (wenn der Vermieter nicht einverstanden ist).
Die Küche muss Dir keiner abkaufen.
Letztendlich müsstest Du sie dann bei Deinem Auszug ausbauen und mitnehmen oder entsorgen, wenn die Küche niemand will.
Mietersuche ist Sache des Vermieters. Damit hast Du als Mieter nichts zu tun, außer das Du Besichtigungen ermöglichen mußt.
Was die Küche damit zu tun hat erschließt sich mir nicht.