Mietrecht, Wohnungsübergabe alt gegen neu, Vermieter verweigert Rechnung?

6 Antworten

Ein sogenannter Gutachter - also Sachverständiger - ist immer unabhängig und bleibt deshalb auch sachlich. Dass er sich verweigert hat sich vorzustellen deutet darauf hin, dass es sich hierbei um einen Bekannten oder sogar Freund des Vermieters handelt. Ggfs. macht er sogar die Reparaturarbeiten und hat ihm nach der Übergabe gleich einen Preis nennen können. Hier handelt es sich meiner Ansicht nach schon um Hochstapwlei und Täuschung.

Was das fehlende Übergabeprotokoll betrifft so folgende Infos in diesem Link:

https://tp-rechtsanwaelte.de/maengel-nach-wohnungsuebergabe/


APS876 
Beitragsersteller
 08.01.2025, 08:44

Vielen Dank, er meinte auf Nachfrage er sei vereidigter Sachverständiger, weiteres wollte er nicht sagen.

Sandperle  08.01.2025, 09:11
@APS876

Aha, sogar vereidigt! Dann würde ich mir mal die Mühe machen und bei der IHK deines Bundeslandes nachfragen, ob das denn so möglich ist und die haben übrigens auch ein Verzeichnis mit vereidigten Gutachtern. Das ist ungefähr so, als wenn Du Dich als Polizist ausgibst, aber gar keiner bist

Hallo und willkommen bei gutefrage!

Folgende Punkte spiegeln meine Rechtskenntnis und Meinung wieder und stellen keine Rechtsberatung dar.

  1. Der "Gutachter" hat für dich erstmal keine Bedeutung. Beide Parteien dürfen zur Wohnungsübergabe Zeugen mitbringen. Es macht auch erstmal noch keinen Unterschied, ob ein Mangel vom Vermieter oder einem Sachverständigen festgestellt wurde. Ich gehe nach deiner Erzählung auch nicht davon aus, dass die Person tatsächlich ein Gutachten erstellt hat.
  2. Wird die Wohnung von dir nicht vertragsgemäß gereinigt übergeben (Staub auf den Küchenschränken), kann der Vermieter dir die Möglichkeit einer Nachbesserung geben. Allerdings ist dies nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (28.02.2018 - VIII ZR 157/17) nicht mehr verpflichtend. Dennoch halte ich es für unverhältnismäßig, wegen ein bisschen Staub eine Reinigung zu beauftragen, ohne dir die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.
  3. Dass die Küche von dir zu ersetzen ist, ist falsch. Ist die Küche Teil der Mietsache, haftet der Mieter nur für Schäden, die er, zum Beispiel durch unsachgemäßen Gebrauch, verursacht hat. Normalen Verschleiß oder Mängel, die der Mieter nicht zu vertreten hat, muss er auch nicht zahlen. Diese hat der Vermieter instand zu setzen. Ist der Vermieter der Meinung, dass er die Wohnung mit der alten Küche nicht weitervermieten möchte, kann er sie gern auf seine Kosten austauschen. Du hast damit allerdings nichts zu tun.
  4. Ähnliches gilt für das Laminat. Hier ist zu prüfen, ob es sich um normale Abnutzung durch sachgemäßen Gebrauch handelt, oder tatsächlich um einen durch dich verusachten Schaden. Kaufbelege sind dazu meines Erachtens nicht unbedingt nötig. Es genügt die Beurteilung der Zustandsänderung zwischen Einzug und Auszug unter Berücksichtigung der dazwischen liegenden Zeitspanne.
  5. Der Vermieter darf nicht pauschal die Kaution zur Deckung von Reparaturkosten behalten. Sie dient für ihn als Sicherheit, die er begrenzt zurückhalten darf, wenn offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind. Ohne konkrete Forderungen (Beträge) gibt es auch keinen Grund für einen Einbehalt. Ersatzansprüche bezüglich Mängeln an der Mietsache kann der Vermieter gemäß § 548 BGB innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist ist ein Einbehalt in der Regel nicht mehr gerechtfertigt.
  6. Es gibt weder eine Pflicht, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, noch die Pflicht, dieses zu unterschreiben. Das fehlende Protokoll ändert erstmal nichts an eventuellen Ersatzansprüchen des Vermieters. Es dient lediglich als Beweismittel. Erstellt der Vermieter kein Übergabeprotokoll, solltest du den Zustand der Wohnung selbst mit Fotos und einem Zeugen genau dokumentieren. So kannst du dich später leichter gegen unberechtigte Forderungen des Vermieters wehren.
  7. Nach Beendigung des Mietverhältnisses musst du keine weiteren Mietzahlungen leisten. Möglicherweise könnten Ersatzansprüche gegen dich entstehen, wenn der Vermieter die Wohnung aufgrund von durch dich verursachten Schäden tatsächlich nicht neu vermieten kann. Das sehe ich nach deiner Beschreibung jedoch nicht als gegeben und müsste vom Vermieter auch bewiesen werden.

Solange du keine konreten Forderungen des Vermieters erhälst, musst du nichts unternehmen. Ich rate dir jedoch dringend die Anmeldung in einem Mieterverein, solltest du noch keine Mitgliedschaft haben. Empfehlen kann ich dir Vereine, welche ihrerseits Mitglied im Deutschen Mieterbund sind. Dabei handelt es sich um eine Dachorganisation von Mietervereinen in ganz Deutschland. Andere Vereine und Angebote solltest du gut prüfen. Es könnte schwarze Schafe geben, die kein vergleichbares Angebot bieten.

Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein beinhaltet meist auch eine Rechtsschutzversicherung. Du solltest dir jedoch bewusst sein, dass diese üblicherweise eine Wartezeit von 3 Monaten hat. Streitfälle, die vor oder innerhalb dieser Zeit ihren Ursprung haben, sind nicht abgesichert!

Solltest du kein Mitglied werden wollen, bieten Mietervereine und Verbraucherschutzzentralen in der Regel auch einmalige Beratungen an.

Das dich derart (Ex) Vermieter über den Tisch ziehen will und das ganz gewaltig, dürfte nein sollte dir klar sein. Hierbei gibt es nun für dich nur eine Chance deinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können... AB ZUM RECHTSANWALT und zwar zz, ziemlich zügig ☝️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

APS876 
Beitragsersteller
 08.01.2025, 08:38

Das befürchte ich auch, aber ich frage mich, muss ich nicht abwarten bis ich von ihm irgendwas habe, schriftlich? Für die Kautionszahlung hat er ja noch einige Zeit.

DerHellseherXY  08.01.2025, 08:40
@APS876

Willst du das dich dieser Vermieter richtig besteigt, also so richtig durchnimmt? Nein, siehste, also so früh wie nur möglich ab zum Anwalt ☝️

ascii0815  08.01.2025, 11:08
@DerHellseherXY

Ohne konkrete Forderungen des Vermieters kann ein Anwalt rechtlich nichts ausrichten, solange der Einbehalt der Kaution noch gerechtfertigt ist. Eine Mietrechtsberatung, welche in der Regel auch von Rechtsanwälten durchgeführt wird, ist da vermutlich günstiger.

Ich empfehle Kontakt zu einem anwalt oder einem Mieterschutzverein

Kann mein ehemaliger Vermieter sich weigern mir die Anschaffungsbelege für den Boden, die das Alter belegen, zukommen zu lassen?

Können kann er schon...

Es sieht so aus, als wollte der Vermieter eine Forderung erheben - nach Ersatz für Schäden, die du (angeblich) angerichtet ist. Nun ist es im Zivilrecht grundsätzlich so, dass derjenige, der eine Forderung hat, deren Berechtigung nachweisen muss. An dem Punkt müsste er also zB die Anschaffung des Bodens belegen.

Lästig ist natürlich, dass er die Kaution in der Hand hat und die vermutlich nicht wird rausrücken wollen. Da musst du dir dein Recht ggf erstreiten, was ein Kostenrisiko mit sich bringt. Eine gütliche Einigung zu finden, ist meist die günstigere Variante.