"Abtreibung sollte legal sein." - An alle, die dafür sind, was sind eure Beweggründe?

18 Antworten

Abtreibung sollte bei sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung legal sein.

Rechte des Förus: die Eltern sollen entscheiden dürfen, was mit diesem geschieht.

1. Warum sollte sie legal sein?

Weil es keinen logischen Grund dagegen gibt. Und es widerspricht meiner Ansicht nach den Grundgesetzen Frauen das Recht über ihren eigenen Körper zu verwehren.

2. In welchen Fällen sollte sie legal sein?

In jedem Fall, bis zum siebten Monat. Solange es der freie Wille der Frau ist.

3. Was ist mit dem Recht des Fötus? (Ab wann sprecht ihr dem Fötus Rechte zu?)

Ab dann, wenn es Schmerzen empfindet, ist Abtreibung nicht mehr moralisch vertretbar, finde ich. Außer es würde eine schmerzfreie Methode gefunden werden.

Ansonsten hat es richtige Rechte erst ab der Geburt, da es erst dann ein Mensch ist.

4. Wie kann man oder sollte man die Meinung des anderen Zeugers einbeziehen?

Der Mann sollte selbstverständlich seine Meinung äußern dürfen. Aber solange der Fötus im Körper der Frau ist, MUSS bei ihr die Entscheidung liegen. Immerhin geht es um IHRE psychische und körperliche Gesundheit.

★5. Was ist mit Fällen, in denen die schwangere Person nicht abtreiben möchte, aber die andere Person dies wünscht. (Sei es wegen einer Straftat oder anderen Umständen.)

Dann hat die andere Person Pech gehabt. Es entscheidet der, dessen Körper es ist. Wer eine Straftat begeht um schwanger zu werden, sollte kein Kindergeld bekommen vom Mann, aber sonst, ob es zu einer Abtreibung kommt, entscheidet alleine die Frau. Denn sie ist es, die psychisch damit zurechtkommen muss und die körperlichen Folgen trägt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

XinLei 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 09:59

Danke für deine lange Antwort. Deine Gedankengänge ergeben auf jeden Fall Sinn. Ich hätte noch einige Rückfragen, wenn es okay ist.

Wer eine Straftat begeht im schwanger zu werden, sollte kein Kindergeld bekommen vom Mann, aber sonst [...] entscheidet alleine die Frau. Denn sie ist es, die psychisch damit zurechtkommen muss und die körperlichen Folgen trägt.

Was ist mit den psychischen Folgen für den anderen Erzeuger nach z.B. einer Vergewaltigung. Ich kann mir vorstellen, dass es schrecklich ist, wenn ein Kind durch so etwas entsteht. Für einige ist der Gedanke wahrscheinlich untragbar, selbst wenn es nicht ums Kindergeld geht. Das Kind, von einem selbst, lebt dann vielleicht im Heim oder mit der Verbrecherin zusammen. In diesem Fall finde ich es schwer zu sagen, dass bei der Frau die psychischen Folgen liegen. Auch, ja, aber nicht nur. Ich weiß, dass dieses Szenario sehr selten sein dürfte, allerdings interessiert es mich nur.

Ich für meinen Teil sehe es ähnlich wie du.

Loka95  17.11.2024, 10:46
@XinLei

Also wenn die Frau den Mann vergewaltigt und dadurch schwanger wird?

Da er den Kontakt beenden kann, ist für ihn die psychische Folge viel geringer, als wenn eine Frau vergewaltigt und schwanger wird.

  1. Sollte auf jeden Fall legal sein, weil eine Frau prinzipiell ein Recht darauf haben sollte, selbst zu bestimmen, was mit ihrem Körper passiert.
  2. Aus meiner Sicht bei allen ungeplanten Schwangerschaften. Punkt. Für unverhandelbar halte ich Abtreibungen nach Vergewaltigungen. Das Szenario "Lass uns ein Baby machen! Hurra! Hoppla, lieber doch nicht!" halte ich für völlig unrealistisch, aber da halte ich eine Abtreibung für unmoralisch. Bei Abtreibung nach fühzeitig diagnostizierten Geburtsfehlern bewegen wir uns in eine moralische Grauzone, aber auch da spreche ich im Zweifel einer Frau das Recht zu, über ihren Körper und ihr weiteres Leben zu bestimmen.
  3. Ich bin kein Biologe oder Mediziner. Würde man nach dem Vorhandensein eines zentralen Nervensystems gehen, müsste man die Genze nach knapp 3 Wochen ansetzen, das wäre viel zu früh. Wachstums des Kleinhirns geht laut Google nach ca. 25 Wochen los, das klingt für mich besser. Nochmal: Kein Biologe oder Mediziner.
  4. Eigentlich siehe Punkt 2. Der Erzeuger sollte in der Regel eine Meinung äußern dürfen und so eine Entscheidung sollte gemeinsam getroffen werden. Das letzte Wort sollte die Frau haben, die das Kind austragen müsste.
  5. Siehe Punkt 4, im Zweifel entscheidet die Frau.

XinLei 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 09:51

Danke für deine ausführliche Antwort!

Der § 218 dient in seinen ersten beiden Absätzen zunächst dem Schutz der Frau und ihrer Gesundheit, weil nicht Hinz und Kunz („Engelmacher“) eine Schwangerschaft abbrechen dürfen.

Sonst könnte jeder „ungewollt Vater werdende“, jede neidische Freundin/Schwester, jeder bösartige Kollege/Nachbar… ungestraft einer Schwangeren z.B. Mifepriston verabreichen.

Es kann ja nicht angehen, dass demnächst Tabletten zur medikamentösen Abtreibung im Frisörsalon verteilt werden oder ein Heimwerker bei sich in der Garage eine Absaugung vornimmt.

Über eine Umgestaltung des § 218a (1) (Pflichtberatung und willkürlich gesetzte Frist) lässt sich jedoch diskutieren. Das Angebot einer Beratung sollte (wie bei der medizinischen Indikation) bestehen, aber kein Zwang sein. § 219a ist ja schon glücklicherweise weggefallen.

Die 12-Wochen-Frist (post conceptionem) in Deutschland ist allerdings willkürlich gesetzt und ein politischer Kompromiss. 

Mitunter kann den betroffenen Frauen die Zeit davonlaufen und eine Verlängerung der Frist um einen Monat würde dem Abhilfe leisten, sodass sie nicht gezwungen sind, ins benachbarte Ausland gehen oder gar eine ungewollte Schwangerschaft austragen zu müssen.

Man(n) ist vor der Geburt noch kein "Vater" und es ist doch gar nicht gesichert, dass derjenige, der "Vaterrechte" für sich in Anspruch nehmen will (oder eben auch nicht), auch wirklich der Erzeuger ist. Vielleicht weiß eine Frau z.B. auch gar nicht, wer der Vater ist oder kennt keine Personendaten oder will mit einem unangenehmen Zeitgenossen nie wieder Kontakt haben.

Kein Mensch darf über die körperliche und seelische Unversehrtheit eines anderen Menschen (ob Mann oder Frau) entscheiden. In diesem Fall ist es nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Schließlich liegen zwischen einem positiven Schwangerschaftstest und Mutterschaft (oder auch einer Adoption) eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen, was gegebenenfalls auch zu familiären, partnerschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Problemen führen kann.

Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.

Stelle dir folgendes Szenario vor: Du benötigst eine neue Niere und dein Partner ist zufällig ein passender Spender. Kannst du dann entscheiden, ob er denn eine Niere hergibt?

Nein - natürlich nicht, das kann nur die Person selbst entscheiden. Es geht ja schließlich um deren Körper, die Operationsrisiken gefährden und die Einschränkungen in der Zukunft belasten sie.

Es wäre jedoch wünschenswert, wenn ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nicht nur „straffrei aber rechtswidrig“, sondern entkriminalisiert und aus der „Schmuddelecke“ geholt wird.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Die Frau entscheidet über ihren Körper. Daher muß der Schwangerschaftsabbruch endlich immer legal werden. Ende der Diskussion.

Ich habe noch keine Frau erlebt diese Entscheidung leichtfertig trifft. So einfach in der Mittagspause, zwischen Nudelsuppe und Schweinsbraten.