"Abtreibung sollte legal sein." - An alle, die dafür sind, was sind eure Beweggründe?

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15 Antworten

1. Warum sollte sie legal sein?

Weil es keinen logischen Grund dagegen gibt. Und es widerspricht meiner Ansicht nach den Grundgesetzen Frauen das Recht über ihren eigenen Körper zu verwehren.

2. In welchen Fällen sollte sie legal sein?

In jedem Fall, bis zum siebten Monat. Solange es der freie Wille der Frau ist.

3. Was ist mit dem Recht des Fötus? (Ab wann sprecht ihr dem Fötus Rechte zu?)

Ab dann, wenn es Schmerzen empfindet, ist Abtreibung nicht mehr moralisch vertretbar, finde ich. Außer es würde eine schmerzfreie Methode gefunden werden.

Ansonsten hat es richtige Rechte erst ab der Geburt, da es erst dann ein Mensch ist.

4. Wie kann man oder sollte man die Meinung des anderen Zeugers einbeziehen?

Der Mann sollte selbstverständlich seine Meinung äußern dürfen. Aber solange der Fötus im Körper der Frau ist, MUSS bei ihr die Entscheidung liegen. Immerhin geht es um IHRE psychische und körperliche Gesundheit.

★5. Was ist mit Fällen, in denen die schwangere Person nicht abtreiben möchte, aber die andere Person dies wünscht. (Sei es wegen einer Straftat oder anderen Umständen.)

Dann hat die andere Person Pech gehabt. Es entscheidet der, dessen Körper es ist. Wer eine Straftat begeht um schwanger zu werden, sollte kein Kindergeld bekommen vom Mann, aber sonst, ob es zu einer Abtreibung kommt, entscheidet alleine die Frau. Denn sie ist es, die psychisch damit zurechtkommen muss und die körperlichen Folgen trägt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

XinLei 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 09:59

Danke für deine lange Antwort. Deine Gedankengänge ergeben auf jeden Fall Sinn. Ich hätte noch einige Rückfragen, wenn es okay ist.

Wer eine Straftat begeht im schwanger zu werden, sollte kein Kindergeld bekommen vom Mann, aber sonst [...] entscheidet alleine die Frau. Denn sie ist es, die psychisch damit zurechtkommen muss und die körperlichen Folgen trägt.

Was ist mit den psychischen Folgen für den anderen Erzeuger nach z.B. einer Vergewaltigung. Ich kann mir vorstellen, dass es schrecklich ist, wenn ein Kind durch so etwas entsteht. Für einige ist der Gedanke wahrscheinlich untragbar, selbst wenn es nicht ums Kindergeld geht. Das Kind, von einem selbst, lebt dann vielleicht im Heim oder mit der Verbrecherin zusammen. In diesem Fall finde ich es schwer zu sagen, dass bei der Frau die psychischen Folgen liegen. Auch, ja, aber nicht nur. Ich weiß, dass dieses Szenario sehr selten sein dürfte, allerdings interessiert es mich nur.

Ich für meinen Teil sehe es ähnlich wie du.

Loka95  17.11.2024, 10:46
@XinLei

Also wenn die Frau den Mann vergewaltigt und dadurch schwanger wird?

Da er den Kontakt beenden kann, ist für ihn die psychische Folge viel geringer, als wenn eine Frau vergewaltigt und schwanger wird.

  1. Sollte auf jeden Fall legal sein, weil eine Frau prinzipiell ein Recht darauf haben sollte, selbst zu bestimmen, was mit ihrem Körper passiert.
  2. Aus meiner Sicht bei allen ungeplanten Schwangerschaften. Punkt. Für unverhandelbar halte ich Abtreibungen nach Vergewaltigungen. Das Szenario "Lass uns ein Baby machen! Hurra! Hoppla, lieber doch nicht!" halte ich für völlig unrealistisch, aber da halte ich eine Abtreibung für unmoralisch. Bei Abtreibung nach fühzeitig diagnostizierten Geburtsfehlern bewegen wir uns in eine moralische Grauzone, aber auch da spreche ich im Zweifel einer Frau das Recht zu, über ihren Körper und ihr weiteres Leben zu bestimmen.
  3. Ich bin kein Biologe oder Mediziner. Würde man nach dem Vorhandensein eines zentralen Nervensystems gehen, müsste man die Genze nach knapp 3 Wochen ansetzen, das wäre viel zu früh. Wachstums des Kleinhirns geht laut Google nach ca. 25 Wochen los, das klingt für mich besser. Nochmal: Kein Biologe oder Mediziner.
  4. Eigentlich siehe Punkt 2. Der Erzeuger sollte in der Regel eine Meinung äußern dürfen und so eine Entscheidung sollte gemeinsam getroffen werden. Das letzte Wort sollte die Frau haben, die das Kind austragen müsste.
  5. Siehe Punkt 4, im Zweifel entscheidet die Frau.

XinLei 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 09:51

Danke für deine ausführliche Antwort!

Ein Mensch ist ab Geburt rechtsfähig. Ein Fötus hat also keine rechte, dementsprechend ist es kein Mord. Desweiteren hat nur die Frau selber über ihren Körper zu entscheiden. Männer haben kein Mitsprache Recht darüber was eine Frau mit ihrem Körper anstellt.

1. Jede Frau hat das Recht über ihren Körper zu bestimmen.

2. Wenn man es Finanziell nicht hinkriegt, bei z.B. einem eingeschränktem Kind...

...Wenn man Vergewaltigt wurde...

...wenn man zu Jung ist oder generell nicht genug Geld hat.

3. Ab dem Zeitpubkt, wo es Schmerzen empfindet

4. Die Frau darf das entscheiden, schließlich ist es ihr Körper

5. Kommt auf den Grund an.

Ich halte die gegenwärtige Regelung für vollkommen ausreichend und gut. Ab der 12. Woche ist es ein menschliches Lebewesen, dass den vollen Schutz des Gesetzes braucht und bekommen soll!