Mieter erscheint zu Wohnungsübergabe nicht?

Hallo,

ich bräuchte einen Rat bezüglich meines Mieters. Die Vertrag ist am 15.10. abgelaufen und bis hier hin sollte die Wohnung geräumt sein. Auf Kontakt mit dem Mieter und meiner mitleidenden art hatten wir den Termin aufs Wochenende verschoben, dass dieser die Wohnung leer räumt und wir die Übergabe machen können.

Am Wochenende hat dieser die Wohnung geräumt und es ist noch eine Waschmaschine und ein Fitness Gerät vorhanden. Der Mieter meinte das wir am Folgetag (21.10) die Übergabe machen können. Nach dem Tag war sein Handy nicht mehr erreichbar und er meldete sich nicht zur Schlüsselübergabe. ich habe Ihn zufällig beim Einkaufen getroffen und direkt nachgehackt. Er wäre da gewesen ich nicht und weiteres wurden auf mich belogen. Dann habe ich gesagt, dass er am selben Tag kommen soll und wartete wieder den ganzen Tag ohne Erfolg. Jetzt möchte ich endlich in die Wohnung, dass dieser weiter vermietet wird, ich mein leer ist diese ja bis auf die zwei Geräte.

Leider kann ich den Schaden auch nicht von der Kaution nehmen, da dieser nicht vorhanden ist. Desweiteren hat dieser auch noch 550 Euro an offenen Schulden und die Haustüre hat ebenfalls noch einen Bruch. Aber ich will endlich mit das er mal Weg ist und ich die Wohnung wieder vermieten kann.

Dürfte ich die Polizei dazu bitten, dass diese heute vorbeikommen würden und wir in die Wohnung rein können, dass ich ein Zeugen dazu dann hatte. Einen Schlüssel hätte ich von der Wohnung.

Wegen solchen Menschen verliert man leider seine Gutmütigkeit gegenüber denen die es eigentlich brauchen würden.

Hoffentlich wird mir hier weiter beholfen.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe, Mietrecht Kündigung
Kann man Wasser und Heizung bei nicht bezahlen der Miete abstellen?

Hallo, und zwar liegt folgendes Problem vor. Bei mir im Haus ist jemand eingezogen der ab Tag eins keine Miete bezahlt und nun seid 4 Monaten keinen Cent. Mein Vermieter hat ihr jetzt die 3 Kündigung vom Anwalt gegeben diese sagt das sie bis zum 29.02 ausgezogen sein soll. Sie hat aber auf keines der Schreiben reagiert und macht auch keine Anstalten aus zu ziehen. Hier ist es so das der Vermieter die Heizung und Wasser und alle Nebenkosten selbst trägt bis auf strom.

Nun ist die Frage, da das Mietverhältnis ja jetzt zum 29.02.2020 endet und es dann über in eine räumungsklage geht, ob er ihr die Warmwasser Versorgung abstellen kann und auch die Heizung. Denn ab da besteht ja rein rechtlich kein Mietverhältnis mehr, womit der Vermieter nicht mehr in der Verpflichtung ist ihr das zu stellen.

Da sie aber ein kleines Mädchen hat, weiß ich nicht wie sich das verhält. Ich finde es sehr verantwortungslos wie sie agiert und auch keinerlei Reaktion zeigt. Und das ist jetzt schon mehrfach der Fall gewesen das sie das macht, einziehen kein Geld bezahlen und es darauf ankommen lassen.

Müsste man diese Situation nicht auch dem Jugendamt melden? Auch die Wohnung ist voller Müll und es wird in der Wohnung geraucht. Jeden Tag gehen mehrere verschiedene Männer ein und aus, auch wenn das Kind zuhause ist.

Ich fühle mich wirklich sehr schlecht dabei mir das jeden Tag an zu schauen und den Mund zu halten.

Danke euch schonmal für die Antworten.

mietschulden, Mietrecht Kündigung
Wasserschaden im Badezimmer Wohnung unbewohnbar?

Guten Tag,

Meine Mutter und ich haben aktuell folgendes Problem:

Der Hausmeister kam zu uns und behauptete, wir hätten einen Wasserschaden. Leider trifft es zu. Die Wohnung unter uns hat schon ne ganz nasse Decke.

Wir dürfen nicht duschen bzw baden. Was ein irre großes Problem darstellt, lol. Jeder Mensch muss duschen vorallem wenn er berufstätig ist.

Morgen kommt der Fachmann um sich das ganze anzusehen.

Folgendes Szenario haben wir aktuell zusätzlich:

Wir haben eine Zusage für eine Wohnung erhalten, in die wir so schnell wie möglich einziehen wollen. Ohne die "3 Monate Kündigungsfrist" berücksichtigen zu müssen.

Aktuell haben wir hier ne 1 Zimmer Wohnung. Altbau. Eigentlich nur für Pendler geeignet. Fenster undicht. Da kümmert sich der Vermieter nicht drum. (Vermieter sind ein 80 jähriges Ehepaar) Wir haben hier nun zwei Winter lang frieren müssen wegen den undichten Fenstern. Toilette ist ebenfalls kaputt, meine Mutter hat den Vermietern dies mitgeteilt, es wurde gesagt es wird sich drum gekümmert. Das ist nun 3 Monate her und es hat sich immernoch keiner drum gekümmert. Wir haben auch kein Keller und keinen Waschmaschinen Anschluss.

Jetzt wo auch noch der Wasserschaden entstanden ist. Und der Nachbar unter uns ne nasse Decke hat, tut der Vermieter plötzlich was. Und wir müssen nun ungeduscht zur arbeit! Es HACKT.

In diesem Falle, mit dem Wasserschade in der aktuellen Wohnung, wäre das nicht ein perfekter Grund um dem Vermieter zu sagen "Hey, wir haben einen unzumutbaren Zustand hier, wir wollen daher sofort kündigen und ausziehen da wir ja sowieso schon eine neue Wohnung haben die auf uns wartet" ?

Meine Frage nun lautet:

Falls der Fachman tatsächlich bestätigt, das der Wasserschaden zu hoch ist und wir für ne Weile nicht duschen können, sind wir dann dazu berechtigt sofort zu kündigen?

Hoffe es gibt hier Leute die sich tatsächlich auskennen und keine Hobby-Profis.

Freundliche Grüße,

Ellie

Wohnung, Wasserschaden, Mietrecht Kündigung
Komme nicht aus WG-Zimmer raus - Hilfe?

Ich suche nun seit Oktober letzten Jahres einen Nachmieter für mein WG-Zimmer, da die Antwort auf meine Kündigung folgendes war:

"Ihre Kündigung können wir leider nicht anerkennen! Wir haben keine Zimmervermietung sondern vermieten ganze Wohnungen. Es gibt für Sie nur folgende Möglichkeiten:

 

1.     Die ganze WG kündigt und gibt die Wohnung zum 31.01.2021 zurück: (reguläre Kündigungsfrist)

2.     Die anderen WG Mitglieder entlassen Sie aus dem Mietvertrag und übernehmen Ihren Mietanteil ( Mietaustrittserklärung s. Anlage)

3.     Sie stellen einen solventen Nachmieter, mit dem ihre WG einverstanden ist, dieser übersendet seine Unterlagen: Personalausweis Vorder-u. Rückseite, Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise Vorvermieterbescheinigung und die von allen unterschriebene Mieteintrittserklärung ( entsprechende Formulare s. Anhang)"

Nun wird sogar eine Mietnachzahlung (1.600€!) verlangt, an der wir erkennen können, dass eine Mieterhöhung ohne unser Wissen stattgefunden hat und ein Mitbewohner nie die normale Miete richtig gezahlt hat. (Ich habe jeden Monat immer gezahlt, habe sogar Beweise.)

Desweiteren habe ich meinen Job verloren und kriege von der Agentur für Arbeit nur 420€. Hartz IV wollten die nicht dazugeben, warum auch immer. Ich muss die ganze Zeit Möbel und andere Sachen verkaufen und auf einer Matraze schlafen, weil ich die Miete sonst nicht mehr zahlen kann.

Meint ihr, ich sollte damit mal zum Anwalt? Wir stehen leider alle als Hauptmieter drin. Es gab bisher insgesamt (alle Monate ab Oktober 2020) um die 30 Interessenten, die entweder nicht mehr geantwortet haben, vom Jobcenter kamen und keine Bürgschaft hatten (was der Vermieter bei solchen Interessenten verlangt) oder vom Vermieter abgelehnt worden sind.

So langsam wirds immer wenigermit Interessenten und ich weiß nicht was ich machen soll.. Wenn jetzt ne Mieterhöhung folgt weiß ich auch nicht mehr weiter. Und wie wir alles nachzahlen sollen steht auch in Frage.

Recht, WG, Wohngemeinschaft, Mietrecht Kündigung
Wer muss kosten für Dachrinnenreinigung tragen?

Hallo,

Wir wohnen seit 1 1/2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung, der Vermieter wohnt direkt neben uns und sonst noch 2 andere Mieter.

Wir haben schnell gemerkt, dass wir nicht ganz grün werden mit dem Vermieter und waren ca. 1 Jahr auf Wohnungssuche. Ein Hauptthema ist, dass ich Schwanger war als wir eingezogen sind und natürlich nicht Raucher war! Aber nach der Schwangerschaft hab ich doofweise wieder angefangen... ich Rauche auf unserem Mini Balkon mit geschlossener Tür, also es zieht kein Rauch in die Wohnung. Nun hatte der Vermieter mich wohl mal gesehen, seitdem hat er mich auf dem Kiecker...er wollte mir verbieten auf dem Balkon zu rauchen und auf dem Grundstück... ich habe mich aber belesen und ihm ruhig erklärt, dass er sowas nicht verbieten kann, wenn es ihn so sehr stört würde ich sonst auch vor die Haustür gehen, aber das wollte er auch nicht. Auf meinem Balkon hab ich einen Aschenbecher, den ich jeden Tag leer mache, einmal waren aber Freunde bei uns und die haben die Zigaretten Runtergeschnipst... als ich das bemerkt habe, hab ich natürlich gleich gesagt das wir einen Aschenbecher haben und die Kippen darein gehören! Nun ist die Wohnung zum 31.12.19 gekündigt und der Vermieter hat heute die Regenrinne sauber gemacht, dort hat er 4 Kippen gefunden... er meint nun er lässt eine Reinigungsfirma kommen und die müssen die Rinne UND das Dach auf unsere Kosten sauber machen. Müssen tatsächlich wir für die Reinigung aufkommen? Es ist haufenweise Laub und schmodder in der Rinne lediglich die 4 Kippen von unseren Freunden! Ich hatte ihm auch angeboten, dass wir sonst die Rinne reinigen... aber das will er nicht!

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Mietvertrag, Mietrecht Kündigung
Räumungsklage abwenden wie?

guten Abend ihr lieben

ich bin gerade bei meiner Cousine und sie hat ein Problem

sie Wohnt zur Miete und hatte mal 2 Monate nicht bezahlt wo der Vermieter und als dann der dritte Monat kam, gab es ein Schreiben vom Anwalt wegen fristloser Kündigung

sie hat danach 2 Monate bezahlt und der Vermieter hat es zurückgezogen da blieb eine Miete dann offen

leider kam es wieder dazu,dass sie dann wieder ein Monat auf hatte und der Vermieter zum Gericht gegangen ist. Weil dann wieder 2 Monate auf waren und der dritte vor der tür war

nun hat sie in 3 Wochen ein Termin wegen Räumungsklage

sie hat alle altschulden bezahlt außer diesen Monat und hat versucht mit dem Vermieter zu sprechen

er will erst diesen Monat sehen um es zurückzuziehen sonst macht er das nicht

sie wollte ihm sobald ihr Gehalt kommt am 28 für Januar und Februar bezahlen er will das nicht

sie hat kleine Kinder zuhause und Angst die Wohnung zu verlieren.
hat sie vor Gericht eine Chance ? Die Schulden um die es ging sind beglichen es geht nur noch um diesen Monat der erst angefangen hat

vorher will er nichts hören wenn sich nichts gelöst hat

er hat sie auf der Arbeit angerufen mehrfach und war sehr frech zu ihr dann hat er mir als sie Nixht da war und ich auf die Kinder aufgepasst hatte hat bei ihr geklingelt und mir alles erzählt.
darf er Daten an dritte weitergeben ?
darf er einfach auf der Arbeit anrufen und sie beleidigen ?
ich möchte ihr helfen und bitte um eure Meinung

danke und viele Grüße

Recht, Mietrecht Kündigung
Fristgerechte Kündigung wegen Störung des Hausfriedens wirksam?

Liebe Community,

meine Wohnung wurde mir fristgerecht gekündigt zum 30.04., das schreiben ist vom 01.02. Grund dafür ist die wiederholte Störung des Hausfriedens. In der Kündigung wurde ich nicht darauf hingewiesen Wiedersprechen zu können, das schreiben war jedoch unterschrieben. Die Kündigung wurde per Einschreiben zugestellt. zusätzlich wird mir nicht die Mieterauskunft für das Amt zugestellt von meinem Vermieter, mit dem Hinweis, ich solle erst den Erhalt der Kündigung bestätigen (Er hat doch eh die Bestätigung durch das Einschreiben? Ohne Mieterauskunft kann ich kein ALG beantragen)

Zu mir: Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos und suche nach Jobs im ganzen Bundesgebiet, bedeutet ein Auszug zum 30.04 würde für mich ggf. einen Zwischenumzug bedeuten. Eine Wohnung in meiner Stadt zu finden ist schwer. Nachweislich habe ich schon nach Wohnungen gesucht, auch nach welchen in denen sich meine Wohnsituation verschlechtern würde (aktuell: 24qm;420€ warm ohne Strom).

Zum Hintergrund:

Die Störungen traten durch den Besuch meiner Freundin auf. Diese leidet an mehreren gravierenden psychischen Erkrankung. Diese Erkrankung äußert sich auch in verbaler Form, sprich..sie schreit. Grund der Streits ist eine Verunsicherung im Bereich Vertrauen, welches sie aus ihrer Kindheit auf mich überträgt. Dabei geht es um das Thema Betrug, Pädophilie und zahlreiche weitere Faktoren. Dies dürften auch meine Nachbarn aufgrund der Lautstärke mitbekommen haben. Verschlimmert wurde die Situation dadurch, dass ein Zettel in unserem Flur aufgehängt wurde indem ich mitunter aufgefordert wurde meinen "Schwanz" bei mir zu halten. Dies hat ihre Psychose verstärkt, weil sie nun annahm meine Nachbarn würden von einem geheimen Doppelleben mitbekommen. Die Streits gingen teils soweit das von Nachbarn die Polizei gerufen wurde. Diese kam 2 mal, die Sachlage wurde beide male erläutert und die Beamten haben keine weiteren Maßnahmen vorgenommen, da die Beamten über Ihre Krankheit und über den Zettel der Nachbarn informiert waren. Da die Polizei nur 2 mal erschienen ist, nehme ich an, dass Sie bei weiteren Anrufen die Situation einschätzen konnten und deswegen von einem Eingreifen abgesehen haben. Nun stellt es sich doch so dar, dass sie für ihre Erkrankung nichts kann und sich auch in Behandlung befindet. Somit fällt es auch mir schwer diese Handlungen zu unterlassen bzw. wie ich aufgefordert wurde für Besserung zu sorgen, zumal die Nachbarn wissentlich, oder nicht provokativ gehandelt haben. Sie hat natürlich auch eine Wohnung, in welcher wir uns auch aufhalten. Ein permanentes dort leben um bei meiner Freundin zu sein ist mir leider nicht möglich, somit muss es mir doch gestattet sein sie auch mit zu mir zu nehmen?

Meine Fragen:

Liegt ein Formfehler vor, da keine Widerrufsbelehrung vorliegt?

Darf mir wegen Störung gekündigt werden, wenn meine Nachbarn es verschlimmert haben?

Gilt wegen dem Zwischenumzug eine Härtefallregelung?

Recht, Mietrecht Kündigung
Wohnungsgenossenschaft zickt rum?

Hallo!
Vl. hat jemand Erfahrung mit dem Thema.

Meine Freundin möchte aus ihrer Genossenschaftswohnung ausziehen und zu mir ziehen. Nun ist die Wohnung eigentlich schon einige Monate leer, aber wir haben uns bis November Zeit gelassen um nichts voreilig zu entscheiden. Am 18. November kündigte sie das Mietverhältnis schriftlich. 3 Monate Kündigungsfrist.
Nun passierte aber nichts, ausser dass ne Kündigungsbestätigung eintraf. Beim derzeitigen Wohnungsmarkt, ists schon etwas ungewöhnlich, dass sich bei einer 40m2 Wohnung um 300 Euro im Monat nicht sofort ne Liste an Interessenten ankommt.

Wir hofften zuerst, dass sich eben gleich per 1.12 was ergibt und sie sich die Miete auch schon für Dezember sparen kann. Ende November hat sie nochmal bei der Genossenschaft angerufen. Dort tat man so, als gäbs keinen Interessenten bisher. 2 Tage später dann aber offensichtlich doch :D Genau nach Monatsersten eben.

Meine Freundin machte sich mit der Interessentin einen Termin aus und wir verhandelten sie Ablöse für die Einrichtung. Die Interessentin wollte dann gleich einziehen, da die Wohnung ja zur Übergabe bereit wäre und es sich ja eigentlich um einen Leerstand handelt. Dazu vereinbarten wir, dass sie meiner Freundin 50% der Miete für Dezember bar bezahlt. (Diese wurde ja von meiner Freundin für Dezember schon abgebucht). Heute Morgen hatte die Interessentin dann einen Termin bei der Genossenschaft für die restlichen Details. Doch dann kams ganz dick. Die Genossenschaft drehte völlig auf und meinte, eine Übergabe sei normalerweise nur mit 1. des Monats möglich und eine Übergabe heute (18:00) sei überhaupt nicht möglich. Denn, Zitat "Wir arbeiten ja nicht immer".

Prinzipiell war die Auskunft, dass Übergaben nur bis 16:00 möglich wären. Für eine voll berufstätige Person absolut unmöglich und nur mit einem Urlaubstag zu machen.

Kurz nach diesem wirklich derben Telefonat und einer wie wild aufgebrachten Genossenschaftsmitarbeiterin, meldete diese sich doch nochmals und bot WIDERWILLIGST am Donnerstag einen Termin um 17:00 an. Später auf keinen Fall. Auch dieser wird schwer möglich einzuhalten sein, da meine Freundin bei einer Zeitung arbeitet und nicht einfach so abhauen kann.

Wie erwähnt. Die Wohnung wurde für Dezember schon bezahlt. Alles ist bereit zur Übergabe und gereinigt. Kann es der Genossenschaft nicht scheißegal sein, wann jemand neues einzieht?

Theoretisch könnte uns nämlich die Interessentin nun abspringen und wir warten wieder. Wenns ganz blöd hergeht, zahlt meine Freundin nochmal Miete. Kanns das wirklich sein? Rechtlich finde ich im Mietvertrag keine Hinweise, dass so eine Übergabe nicht möglich sein sollte. Ist dieses Verhalten tatsächlich rein auf die Unfähigkeit dieser Teilzeit-Beamten zurückzuführen?

Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Genossenschaft, genossenschaftswohnung, Mietrecht Kündigung
Zulassungsbescheid zurückgezogen - was passiert mit dem Mietverhältnis?

Guten Tag,

ich habe am 03.09.20 einen Zulassungsbescheid erhalten für mein Studium zum Wintersemester auf einer Hochschule. Daraufhin habe ich nach einer Unterkunft gesucht, da sich die Hochschule in einem anderen Bundesland befindet. Habe dann ein WG-Zimmer in einem Wohnheim für Studierende gefunden, wodurch ich mithilfe meiner Zulassungsbescheinigung den Mietvertrag am 02.10.20 dann auch unterschrieben habe (Einzugstermin 15.10.).

Nun das Problem: Ich habe am 13.10. von der Hochschule einen Anruf erhalten und mir wurde gesagt, dass mein Zulassungsbescheid zurückgezogen werden muss. Der Grund dafür ist eine falsche Angabe bei meiner Bewerbung über Hochschulstart.de meinerseits (unbeabsichtigt natürlich).

Ich habe daraufhin meiner Vermieterin in einer Email das Problem geschildert und Sie gebeten mich bitte schnellstmöglich anzurufen, habe daraufhin aber weder eine Antwort bekommen noch einen Rückruf. Habe auch gestern versucht mit Ihr Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.

Wie sieht das nun aus mit dem Mietvertrag? Besteht eine außerordentliche Möglichkeit zu kündigen? Folgendes steht nämlich im Mietvertrag:

  1. Der Mieter hat seine Identität durch Überlassung einer Kopie des Personalausweises nachzuwei- sen und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zu Mietbeginn / Schulbescheinigung vor- zulegen. 

Ich habe letztendlich keine Immatrikulationsbescheinigung bzw. Schulbescheinigung. Ich habe zwar die Zulassungsbescheinigung, dort steht jedoch dass sollte es sich bei der Bewerbung um falsche Angaben gehandelt haben, wird die Zulassungsbescheinigung unwirksam.

Bitte um Hilfe, bin am verzweifeln.

Studium, Recht, Mietvertrag, Hochschule, studieren, Mietrecht Kündigung, Zulassungsbescheid, Ausbildung und Studium
Mieter soll für Nachmieter Wohnungsbesichtigungen koordinieren und durchführen trotz fristgerechter Kündigung?

Wir haben fristgerecht unsere Wohnung gekündigt. Nun waren wir der Meinung, die Hausverwaltung würde die Suche der Nachmieter und die Koordination der Wohnungsbesichtigungen durchführen, da wir ja keinen Nachmieter stellen müssen. In einem Schreiben habe ich bekannt gegeben, dass Wohnungsbesichtigungen von dann bis dann möglich wären und die Hausverwaltung mich unter dieser Telefonnummmer erreichen kann. Nun bekomme ich Anrufe von Mietinteressenten (die wohl auch meine Telefonnummer bekommen haben), die Infos und Termine zur Besichtigung haben möchten. Ich war total verdutzt. Ich habe also bei der Hausverwaltung angerufen, dass diese sich doch mit den Interessenten beschäftigen sollen und die Besichtigungen durchführen. Darauf kam die Antwort, ob ich denn wüsste, wie viel Arbeit das denn wäre und dass die Anwesenheit des Vermieters nur bei Verkäufen üblich wäre. Ich müsste ja nur die Tür aufmachen und die Interessenten durchlaufen lassen und bei Fragen nichts sagen bzw. an die Hausverwaltung verweisen. Termine müssten die Interessenten ja sowieso mit mir vereinbaren. ???

Das ist doch die Arbeit der Hausverwaltung, wenn ich mich nicht irre??? Dann hätte ich ja gleich einen Nachmieter selbst suchen können, wäre weniger Arbeit gewesen....

Mietwohnung, Recht, Vermieter, Auszug, Hausverwaltung, Wohnungsbesichtigung, Mietrecht Kündigung