Kündigung wegen Eigenbedarf nach Schenkung?

3 Antworten

§ 577a BGB trifft nicht zu.

Das geht schon, allerdings gibt es große Hürden.. ist es ein Sozialfall, behindert, gerade schwanger ect.. kannst du nicht wegen Eigenbedarf kündigen.

da würde ich ein Gespräch mit den Mietern suchen und ihnen bei der Suche einer neuen Wohnung behilflich sein


Ostsee525 
Fragesteller
 22.05.2020, 23:31

vielen Dank für die Antwort! es liegen keine der genannten „Gegengründe“ vor. Also von dem her sollte alles passen. Klar könnten Sie die Kündigung hinauszögern wenn Sie keine passende Wohnung finden. Mir geht es eher um die Sperrklausel. Also ob die nach einer Schenkung an mich, als den Sohn, auch greift oder ob ich sie theoretisch sofort kündigen dürfte.

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Lysandra13  22.05.2020, 23:32
@Ostsee525

Es ist egal, ob du die Wohnung geschenkt bekommst, oder sie kaufst

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BGB § 577a greift hier ueberhaupt nicht, weil dir ja offenbar die gesamte Immobilie uebertragen werden soll. Die Sperrfrist wuerde nur gelten, wenn die Wohnung waehrend der Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Das scheint bei euch aber gar nicht beabsichtigt zu sein.