Sind viele one-night-stands ein Grund für eine Kündigung der Wohnung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1) nein

2) nein, ausser sie bleiben länger als sechs Wochen.

3) Nicht dass ich wüßte. Meine Firma (Tochterunternehmen eines großen DAX Konzerns) hätte mich diesbezüglich ziemlich sicher informiert.


unangepasstTREU 
Fragesteller
 12.04.2022, 22:53

Danke. Sehr hilfreich. 👍

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Das ist Privatsache wer bei dir übernachtet, solange du das nicht gewerblich machst…

auch Homeoffice ist erlaubt und muss nicht vom Vermieter genehmigt werden