Sind viele one-night-stands ein Grund für eine Kündigung der Wohnung?
Frage 1) Wenn ein Mieter ständig wechselnden Besuch hat (one-night-stands), ist das ein Grund für den Vermieter dem Mieter die Wohnung zu kündigen?
Frage 2) Oder wenn man auch öfters mal verschiedene Besucher über Nacht in der Wohnung hat, kann das als untervermietung ausgelegt werden obwohl diese Leute Verwandte und Bekannte sind die kein Geld bezahlen und auch kein Untermietvertrag haben sondern eben einfach besuchsweise kommen?
3) wenn man in der privaten Mietwohnung im Homeoffice arbeitet, was ja corona bedingt eigentlich viele Leute in den letzten 2 Jahren getan haben, kann das dann so ausgelegt werden das man die Wohnung gewerblich Nutzt, also einem Gewerbe in der Wohnung nachgeht und es somit als Kündigungsgrund verwenden?
Also bei allen fragen (1-3), natürlich wenn der Vermieter nicht darüber in Kenntniss gesetzt wurde und es explizit erlaubt hat. Also muss man den Vermieter dafür um Erlaubnis fragen oder ist das Privatsache und in jedem Fall kein Kündigungsgrund?
2 Antworten
1) nein
2) nein, ausser sie bleiben länger als sechs Wochen.
3) Nicht dass ich wüßte. Meine Firma (Tochterunternehmen eines großen DAX Konzerns) hätte mich diesbezüglich ziemlich sicher informiert.
Das ist Privatsache wer bei dir übernachtet, solange du das nicht gewerblich machst…
auch Homeoffice ist erlaubt und muss nicht vom Vermieter genehmigt werden