Wohnungskündigung - Nachmieter möchte nun doch einen Monat später?

8 Antworten

Bei der Kündigung muss grundsätzlich die Frist eingehalten werden. Egal ob du einen nachmieter hast oder nicht.

anders sieht’s nur aus wenn der Vermieter mit einer früheren Beendigung einverstanden ist. Dann handelt es sich um einen aufhebungsvertrag zwischen dir und dem Vermieter. Ist dieser ersteinmal geschlossen (ggf. Mündlich), ist der auch bindend, egal ab wann jetzt der neue Mieter einziehen will.

Wurde die Beendigung die Mietvertrags Ende November noch nicht eindeutig zwischen dir und dem Vermieter vereinbart musst du für Dezember die Miete zahlen, darfst die Wohnung aber natürlich auch noch nutzen. Will er den Schlüssel schon haben endet damit auch das Mietverhältnis und du brauchst keine Miete mehr zahlen

Das kann immer mal passieren, so dass es absolut nicht ungewöhnlich ist, wenn man einmal doppelt Miete bezahlen muss.

Du hattest vor, Ende November auszuziehen und sofort in die neue Wohnung einzuziehen. Hattest Du das schon konkret geplant? Nun hast Du einen Monat mehr Zeit, kannst Deinen Umzug auch in Ruhe gestalten und dabei vielleicht so viel Geld sparen, dass es mehr ausmacht, als 1x doppelte Miete.

Zudem könnte ich mir vorstellen, dass es mit einer kleinen Tochter auch für die Eltern wesentlich angenehmer ist, wenn man in Ruhe umziehen kann und nicht alles in kürzester Zeit erledigen muss.

Mal ganz abgesehen von deinem Problem mit der Nachmieterin ist es doch ganz normal, dass man bei einem Umzug einen Monat lang zwei Wohnungen hat. Wie hattest du das denn sonst geplant... am 30. November aus der einen Wohnung ausziehen... mit Sack und Pack, Möbeln und Kartons eine Nacht im Freien verbringen und am 01. Dezember in eine unrenovierte Wohnung einziehen?

Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das praktisch funktionieren soll und wäre an deiner Stelle froh, dass du jetzt einen Monat Zeit für das alles hast...

Natürlich geht das so einfach.

Der Vermieter bestimmt ab wann er ein Mietvertrag mit einem Nachmieter abschließt.

Ab 1.1.20 ist doch OK für ihn.

Das Du einen Monat für 2 Wohnungen Miete zahlen mußt ist allein dein Problem.

Geht das so einfach???

Ja: Mietverträge kommen nur übereinstimmend und nur mit dem Vermieter zustande. Was die Interessentin dir gegenüber zusicherte, ist völlig ohne Belang, zumal der VM jedem anderen, oder später oder auch garnicht vermieten müsste.

Dein MV endet mit ordentlicher Frist und bis dahin schuldest du Miete, wenn kein vorfristiger Nachmietvertrag zustandekommt.

Den Schlüssel musst du auch nicht vor Mietende und Rückgabe der Wohnung abgeben.