Fristlose Kündigung im WG Verhältnis möglich?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Es ist nicht möglich. 43%
Es müssen noch andere Sachen passieren. 43%
Es ist möglich. 14%

8 Antworten

Es müssen noch andere Sachen passieren.

Nähere Infos: https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigung-durch-den-mieter-21-ausserordentliche-fristlose-kuendigung-aus-wichtigem-grund_idesk_PI9865_HI2765242.html

Damit du fristlos kündigen (außerordentliche Kündigung) kannst, müssen Gründe vorliegen, welche die Fortführung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für dich unzumutbar machen. Ich fürchte die vorliegenden Gründe reichen hierfür noch nicht aus.

Gegen unberechtigte Forderungen kannst du dich erstmal einfach wehren, in dem du diese einfach nicht bezahlst. Die Geschehnisse müssten m.E. also so schwerwiegend sein, dass dein Verhältnis zum Hauptmieter derart zerrüttet ist, das eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für dich unzumutbar wird. Aufgrund deiner Beschreibung liegen diese Vorraussetzungen m.E. nicht vor. Allerdings gibt es in dieser Lage andere vertretbare Positionen. Das ist also nur meine persönliche Meinung.

Es müssen noch andere Sachen passieren.

Eine Vertragsaufhebung ist in aller Regel dann fristlos möglich, wenn eine Weiterführung auf der Basis von Treue und Glauben nicht mehr zumutbar scheint.

Was augenblicklich zu einer Vertragsauflösung führen könnte, wäre ein nachgewiesener Diebstahl. Dann ist es nicht mehr sinnvoll, weiter in derselben Wohnung zu leben. Oder ein glaubhafte, massive Gewaltandrohung oder tatsächliche Tätlichkeiten.

Aus deinen Schilderungen entnehme ich nichts dergleichen, auch wenn er dir auf den Senkel geht mit Nachforderungen zu Strom oder auch in dem er Dich persönlich kritisiert.

Schau doch mal in deinem Vertrag nach, da müsste stehen wie dir dein Vermieter kündigen kann.


QueenTonii56 
Fragesteller
 04.10.2019, 12:13

Ich möchte ja meinem Hauptmieter fristlos kündigen.

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Es ist möglich.
Kündigungsfrist für den Untermieter: 2 Wochen

wenn du ein möbliertes Zimmer angemietet hast, dann beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen. Die Kündigung muss spätestens bis 15. Eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit das Mietverhältnis zum Ende des gleichen Monats beendet wird.

Es ist nicht möglich.

Pacta sunt servanda.

Fristen gelten für dich und für den Vertragspartner. So wie du nicht von heute auf morgen gekündigt werden kannst, kannst du das auch nicht machen.