Frist Kündigung Wohnung (zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit)?

5 Antworten

Es hat dich niemand gezwungen den Vertrag mit dieser Klausel zu unterschreiben. jetzt kannst du tatsächlich WIRKSAM nur zum 31.12. kündigen.

Natürlich darf der Vermieter auch nicht doppelt kassieren. Du kannst ihm anbieten, dass er bereits vorher Besichtigungen mit Mietinteressenten durchführen kann, wenn er Interessenten hat.

Du darfst die Kündigung zum 30.09. (oder vorher) aussprechen aber aufgrund Kündigungsfristen gilt sie halt dann erst zum 31.12.2022. Da findet sich mit Sicherheit noch ein Absatz mit "kündbar dann zum Quartalsende". Oder es gilt die gesetzliche Frist von eh 3 Monaten.

Also der Vermieter ist im Recht.


DerCaveman  28.05.2022, 13:03
Da findet sich mit Sicherheit noch ein Absatz mit "kündbar dann zum Quartalsende".

Als Community-Experte Recht solltest du eigentlich wissen, dass eine solche Vereinbarung ("nur zum Quartalsende") unwirksam waere.

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Kuze91 
Fragesteller
 28.05.2022, 13:05

"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf der übernächsten Monats zulässig"

Ich habe doch meine 2 Jahre Mietvertragsdauer erfüllt mit Ablauf des 30.09.2022. Warum muss ich noch 3 weitere Monate drin wohnen?

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DerCaveman  28.05.2022, 13:08
@Kuze91

Du hast keine Mindestmietdauer erfuellt, sondern ihr habt gegenseitig fuer die Dauer von 2 Jahren auf euer Recht zur ordentlichen Kuendigung verzichtet. Somit kannst du erst nach Ablauf der Verzichtsvereinbarung fristgemaess kuendigen, also fruehestens zum 31.12.

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Ich würde sagen, dass du im Recht bist. "Kündigung" meint explizit die Kündigung und nicht dir dafür notwendige Frist meiner Meinung nach, insofern wäre eine Kündigung nach zwei Jahren bei Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Ist aber nur meine Einschätzung, besser du fragst das einen Anwalt, der wird dir da vermutlich binne kürzester Zeit eine Antwort geben können.

Mit Ablauf der Kündigungsfrist ( z.B. 30.6. zum 30.9.d.J. ) wäre die 2-jährige Mimndestmietdauer erfüllt.


DerCaveman  28.05.2022, 13:10

Nicht die Mindestmietdauer waere erfuellt, sondern die Verzichtsvereinbarung endet am 30.9. Erst danach kann dann ordentlich gekuendigt werden. So die hier getroffene Vereinbarung.

Natuerlich gibt es auch anderslautende Vereinbarungen, bei denen dann bereits eine Kuendigung zum Ablauf der Vereinbarung zulaessig ist. Das gibt der Wortlaut der hier vorliegenden Vereinbarung aber nicht her.

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Kuze91 
Fragesteller
 28.05.2022, 13:31
@DerCaveman

Leider habe den Passus nur zur Hälfte gelesen. Korrekt lautet der Passus:

2.4. "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig auf ihr Kündigungsrecht für den Zeitraum von einem Jahr ab Mietvertragsbeginn. Das gesetzliche Recht auf außerordentlich Kündigung bleibt davon unberührt. Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig auf ihr Kündigungsrecht für den Zeitraum von zwei Jahren ab Mietvertragsbeginn. Das gesetzliche Recht auf außerordentlich Kündigung bleibt davon unberührt."

Was ist das denn für ein Schwachsinn? Es wurde ein Kündigungsverzicht sowohl für ein Jahr als auch für zwei Jahre vereinbart!

Müsste hier nicht nun das Günstigkeitsprinzip für mich als Mieter gelten? Nämlich, dass ich bereits nach 1 Jahr hätte kündigen dürfen?

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"Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig auf ihr Kündigungsrecht für den Zeitraum von zwei Jahren ab Mietvertragsbeginn."

Das ist so zu verstehen, dass die Kuendigungsfrist erst nach Ablauf der zweijaehrigen Verzichtsvereinbarung beginnen kann (aussprechen kann man sie aber trotzdem auch schon vorher).

Anders waere es, wenn eine Kuendigungsmoeglichkeit bereits zum Ablauf der Vereinbarung vereinbart worden waere. Das gibt der Wortlaut der Vereinbarung aber nicht her.